Beizustellende Systemkomponenten Musterklauseln

Beizustellende Systemkomponenten. Die vom Kunden beizustellenden Systemkomponenten bilden mit den von TIS zu liefernden und/oder herzustellenden Systemkomponenten das Gesamtsystem. Die beizustellenden Systemkomponenten können sowohl Teile der beim Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Systemumgebung sein als auch später hinzukommende neue Komponenten, die der Kunde zur Erfüllung seiner Mitwirkungsleistungen vereinbarungsgemäß beschafft oder erstellt.
Beizustellende Systemkomponenten. Die vom Auftraggeber beizustellenden Systemkomponenten* bilden mit den vom Auftragnehmer zu liefernden und/oder herzustellenden Systemkompo- nenten* das Gesamtsystem. Die beizustellenden Systemkomponenten* können sowohl Teile der beim Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor- handenen Systemumgebung* sein als auch später hinzukommende neue Komponenten, die der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Mitwirkungsleistungen vereinbarungsgemäß beschafft oder erstellt. Maßnahmen zur Einschränkung der Kopierbarkeit und/oder Nutzungs- möglichkeit einer Systemkomponente*.