Belastung der Anleger mit Kosten, Ausgaben oder Steuern Musterklauseln

Belastung der Anleger mit Kosten, Ausgaben oder Steuern. Die Anbieterin belastet die Anleger unmittelbar mit keinen Kosten, Ausgaben oder Steuern. Die Anleger sind jedoch gehalten, sich über etwaige Kosten, Ausgaben und Steuern, die ihnen persönlich im Zusammenhang mit den Angebotenen Aktien entstehen könnten, selbst zu informieren. Im Hinblick auf etwaige Transaktionskosten und -gebühren (wie etwa die üblichen Bankprovisionen) können diese Informationen von der Depotbank des jeweiligen Anlegers eingeholt werden.
Belastung der Anleger mit Kosten, Ausgaben oder Steuern. Die Gesellschaft belastet die Anleger unmittelbar mit keinen Kosten, Ausgaben oder Steuern. Die Anleger sind jedoch gehalten, sich über etwaige Kosten, Ausgaben und Steuern, die ihnen per- sönlich im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen entstehen könnten, selbst zu infor- mieren. Im Hinblick auf etwaige Transaktionskosten und -gebühren (wie etwa die üblichen Bank- provisionen) können diese Informationen von der Depotbank eingeholt werden, bei der bzw. über die der Anleger die Schuldverschreibungen zeichnet, erwirbt oder (weiter-)verkauft.

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