Common use of Belastung von Lastschriftrückgaben Clause in Contracts

Belastung von Lastschriftrückgaben. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwerts von nicht eingelösten oder wegen Widerspruchs des Zahlers zurückgegebenen Lastschriften auf dem TARGET2-Unterkonto. Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheckeinzug, denen Schecks zu Grunde liegen, - die den Vermerk »Nur zur Verrechnung« mit einem Zusatz wie »Nur zur Verrechnung mit (folgt Firma)« tragen, auch wenn der Zusatz gestrichen ist, - deren Übertragung vom Aussteller durch die Worte »Nicht an Order« oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt ist, - die in der Codierzeile mit „BSE“ bzw. „ISE“ gekennzeichnet sind.

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Belastung von Lastschriftrückgaben. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwerts Der Gegenwert von nicht eingelösten oder wegen Widerspruchs des Zahlers zurückgegebenen zurückgegebe- nen Lastschriften auf wird dem vorgegebenen TARGET2-UnterkontoUnterkonto belastet. Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten image- gestützten Scheckeinzug, denen Schecks zu Grunde liegen, - die den Vermerk »Nur zur Verrechnung« mit einem Zusatz wie »Nur zur Verrechnung mit (folgt Firma)« tragen, auch wenn der Zusatz gestrichen ist, - deren Übertragung vom Aussteller durch die Worte »Nicht an Order« oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt ist, - die in der Codierzeile mit „BSE“ bzw. „ISE“ gekennzeichnet sind.

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Belastung von Lastschriftrückgaben. Die Bank veranlasst die Belastung des Gegenwerts Der Gegenwert von nicht eingelösten oder wegen Widerspruchs des Zahlers zurückgegebenen zurückgegebe- nen Lastschriften auf wird dem TARGET2-UnterkontoGirokonto des Einreichers belastet. Vom Einzug ausgeschlossen sind Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen oder dem imagegestützten image- gestützten Scheckeinzug, denen Schecks zu Grunde liegen, - die den Vermerk »Nur zur Verrechnung« mit einem Zusatz wie »Nur zur Verrechnung mit (folgt Firma)« tragen, auch wenn der Zusatz gestrichen ist, - deren Übertragung vom Aussteller durch die Worte »Nicht an Order« oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt ist, - die in der Codierzeile mit „BSE“ bzw. „ISE“ gekennzeichnet sind.

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