Lastschriftverfahren Musterklauseln

Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass der Versicherer die Prämien von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berech- tigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet.
Lastschriftverfahren. Die Zahlung des Kaufpreises der Fondsanteile beziehungsweise sonstigen Wertpapiere erfolgt per SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund eines der USB durch den Anleger schriftlich erteilten SEPA-Lastschriftmandates. Der Anleger hat dabei auf die vollständigen und richtigen Anga- ben zu achten. Die USB kündigt dem Anleger spätestens 1 Kalendertag vor der Fälligkeit der ersten Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift den Lastschrifteinzug (zum Beispiel durch Rechnungsstellung) an. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Anlegers vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Die erste Auftragsausführung erfolgt bei wiederkehrenden Lastschriften zum nächstmöglichen Ausführungstermin. Der Anleger hat dafür Sorge zu tra- gen, dass auf seinem Referenzkonto zum Zeitpunkt des Einzugs des jeweiligen Betrages per SEPA-Basis-Lastschrift ausreichende Deckung besteht. Für Kaufaufträge von Fondsanteilen gilt, dass, soweit die Lastschrift das Ein- oder Mehrfache eines Fondsanteils zum Ausgabe- preis übersteigt, der überschreitende Betrag in Bruchteilsrechten von Fondsanteilen, sofern verfügbar, gutgeschrieben wird. Die USB geht davon aus, dass der Anleger über die im SEPA-Lastschriftmandat angegebene Bankverbindung einzelverfügungsberechtigt ist. Der An- leger haftet der USB für sämtliche Schäden, die aus einer rechtswidrigen beziehungsweise fehlerhaften Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates entstehen.
Lastschriftverfahren. B 1.5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Lastschriftverfahren. Wird die Prämie vom Versicherer per Lastschrift von einem Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen, gilt die Zahlung als recht- zeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte die Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform erfolgt.
Lastschriftverfahren. Solange Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Zahlungen so behandeln, als wären sie zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt erfolgt, es sei denn, die Lastschrift wird aufgrund Ihres Verschuldens nicht eingelöst oder Sie wider- sprechen einer berechtigten Einziehung. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, sind wir zu weiteren Einziehungen berechtigt, nicht aber verpflichtet.
Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass wir die Prämien von einem Konto einziehen, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widersprechen Sie einer berechtigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn Sie nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlen. Zu weiteren Einziehungsversuchen sind wir nicht verpflichtet.
Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass der Versicherer die Prämien von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Prämiensatz der einzelnen Module wird unter Berücksichtigung unserer jeweiligen Kalkulationsgrundlagen (z.B. Schaden- und Kostenaufwand, Stornoquote, Bestandszusammensetzung) unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ermittelt. Bei einem sich aus einer Überprüfung dieser Kalkulationsgrundlagen ergebenden Änderungsbedarf ist der Versicherer berechtigt, den für die betroffenen Module geltenden Prämiensatz anzupassen. Dieser neue Prämiensatz wird mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam, wenn der neue Prämiensatz unter Kenntlichmachung der Änderung dem Versicherungsnehmer spätestens drei Monate vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt wird. Bei einer solchen Änderung des Prämiensatzes kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag insgesamt oder das jeweils betroffene Modul im Wege einer Teilkündigung innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Versicherers frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Andernfalls wird der Vertrag zu dem geänderten Prämiensatz fortgeführt.
Lastschriftverfahren. Lastschriftverfahren bedeutet, dass wir Ihre Beiträge von ei- nem Konto einziehen.