Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Die nicht in Monatsbeträ- gen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd), Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd)
Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile Ent- geltbestandteile weitergezahlt. 2Die nicht in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile Entgeltbestand- teile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung Entgelt- fortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3.
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Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 22 Absatz 1, § 22 Abs. 1, § 26, 26 und § 27 und § 29 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile Entgeltbestand- teile weitergezahlt. 2Die nicht 2Nicht in Monatsbeträ- gen festgelegten Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der letzten drei vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden maßge- benden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate vorhergehen (Berechnungszeitraum) gezahlt), ge- zahlt. 3Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich gezahlte Entgelt für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Mehrarbeits- oder Überstunden und Mehrarbeitsowie etwaiger Überstundenpauschalen), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen Jahres- sonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 323.
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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L)
Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 27, § 29 und § 29 55 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Die nicht in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3.
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Samples: Tarifvertrag
Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In ln den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 8 Abs. 3 Satz 1, § 22 25 Abs. 1, § 2628, § 27 29 und § 29 31 werden das tarifliche Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten tariflichen Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Die Die nicht in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen Überstunden) sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 326.
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Samples: Tarifvertrag
Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 7 Abs. 3 Satz 1, § 22 23 Abs. 1, § 2627, § 27 28, § 29 Abs. 2 und § 29 30 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen festgelegten Monatsbeträgen festge- legten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Die nicht in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile Entgelt- bestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung Ent- geltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen Überstunden) sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 324.
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Samples: Tarifvertrag
Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung. 1In den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile Ent- geltbestandteile weitergezahlt. 2Die nicht in Monatsbeträ- gen Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen 3Ausge- nommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), LeistungsentgelteLeistungsent- gelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3.
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Samples: Manteltarifvertrag