Rechnungsgrundlagen. Als biometrischen Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 1998 von Xxxxx Xxx- xxxx. Als Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres in Ansatz zu bringen. Der Rechnungszins beträgt 3,25 % in der Zeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalles und 5,25 % nach Eintritt eines Versorgungsfalles.
Rechnungsgrundlagen. Die für die Berechnung der Versicherungslei- stungen zugrunde gelegten Parameter, insbe- sondere die Sterbewahrscheinlichkeiten, Zinsen und die vereinbarten Kosten am maß- geblichen Bewertungsstichtag.
Rechnungsgrundlagen. Rechnungsgrundlagen sind die Informationen, die für die Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden: • Langlebigkeitsrisiko (Sterbetafel DAV 2004 R), • Rechnungszins in Höhe von 2,25 % und • Kosten (z. B. für Verwaltung des Vertrags).
Rechnungsgrundlagen. Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkula- tion Ihres Versicherungsvertrags. Diese sind in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zin- sen und der Kosten.
Rechnungsgrundlagen. Zu den Rechnungsgrundlagen gehören die verwendete Ster- betafel, der Rechnungszins und die Kostensätze. Der Sterbe- tafel kann entnommen werden, wie hoch die restliche statisti- sche Lebenserwartung ist.
Rechnungsgrundlagen. Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kal- kulation Ihres Vertrags. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. Die garantierte Mindestrente wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik kalkuliert. Wir haben eine unternehmenseigene Sterbetafel verwendet, die ab Beginn der Rentenzahlung auf der Sterbetafel DAV 2004 R basiert.
Rechnungsgrundlagen. Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation basiert auf den Invalidisierungstafeln SL 2016 I (N), den Tafeln SL 2016 TI und SL 2016 RI, Ta- feln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe von 0,9 Prozent; die Kalkulation von Swiss Life BUZ 4U abweichend auf Invalidisierungstafeln SL 2016 I (A).
Rechnungsgrundlagen. Als Rechnungsgrundlagen bezeichnet man die verwendeten Parameter, die den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen.
Rechnungsgrundlagen. Als Rechnungsgrundlagen bezeichnen wir Annah- men über die Sterblichkeit, den Zins und die Kos- ten. Sie dienen dazu, Beiträge, Leistungen und andere Vertragswerte zu berechnen. Der Tarif wird auf Basis der angegebenen Tafeln ge- schlechtsunabhängig kalkuliert. Der zu Vertrags- beginn vereinbarte garantierte Rentenfaktor wird auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 Prozent berech- net und entspricht 75 Prozent des Rentenfaktors, der sich aus diesen Rechnungsgrundlagen ergibt.
Rechnungsgrundlagen. Die Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkulation Ihres Vertrages. Dies sind beispielsweise die Sterbetafel und der tarifliche Garantiesatz, der maximal auf dem Niveau des gesetzlich vorgeschrie- benen Höchst-Rechnungszinses liegen darf.