Rechnungsgrundlagen. Als biometrischen Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 1998 von Xxxxx Xxx- xxxx. Als Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres in Ansatz zu bringen. Der Rechnungszins beträgt 3,25 % in der Zeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalles und 5,25 % nach Eintritt eines Versorgungsfalles.
Rechnungsgrundlagen. Die für die Berechnung der Versicherungsleis- tungen zugrunde gelegten Parameter, insbeson- dere die Sterbewahrscheinlichkeiten, Zinsen und die vereinbarten Kosten am maßgeblichen Be- wertungsstichtag.
Rechnungsgrundlagen. Rechnungsgrundlagen sind die Informationen, die für die Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden: • Langlebigkeitsrisiko (Sterbetafel DAV 2004 R), • Rechnungszins in Höhe von 2,25 % und • Kosten (z. B. für Verwaltung des Vertrags).
Rechnungsgrundlagen. Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kalkula- tion Ihres Versicherungsvertrags. Diese sind in der Regel die Annahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zin- sen und der Kosten.
Rechnungsgrundlagen. Zu den Rechnungsgrundlagen gehören die verwendete Ster- betafel, der Rechnungszins und die Kostensätze. Der Sterbe- tafel kann entnommen werden, wie hoch die restliche statisti- sche Lebenserwartung ist.
Rechnungsgrundlagen. Rechnungsgrundlagen sind die Grundlagen für die Kal- kulation Ihres Vertrags. Diese sind in der Regel die An- nahmen zur Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsen und der Kosten. Die garantierte Mindestrente wird nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik kalkuliert. Wir haben eine unternehmenseigene Sterbetafel verwendet, die ab Beginn der Rentenzahlung auf der Sterbetafel DAV 2004 R basiert.
Rechnungsgrundlagen. Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation basiert auf den Invalidisierungstafeln SL 2016 I (N), den Tafeln SL 2016 TI und SL 2016 RI, Ta- feln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe von 0,9 Prozent; die Kalkulation von Swiss Life BUZ 4U abweichend auf Invalidisierungstafeln SL 2016 I (A).
Rechnungsgrundlagen. Als Rechnungsgrundlagen bezeichnet man die verwendeten Parameter, die den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen.
Rechnungsgrundlagen. Als Rechnungsgrundlagen bezeichnen wir Annah- men über die Sterblichkeit, den Zins und die Kos- ten. Sie dienen dazu, Beiträge, Leistungen und andere Vertragswerte zu berechnen. Der Tarif wird auf Basis der angegebenen Tafeln ge- schlechtsunabhängig kalkuliert. Der zu Vertrags- beginn vereinbarte garantierte Rentenfaktor wird auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 Prozent berech- net und entspricht 75 Prozent des Rentenfaktors, der sich aus diesen Rechnungsgrundlagen ergibt.
Rechnungsgrundlagen. Die Tarifkalkulation in der Aufschub- und Ren- tenbezugsphase basiert auf der Sterbetafel der Deut- schen Aktuarvereinigung (DAV 2004 R) und einem Rechnungszins in Höhe von 2,25 %.