Common use of Benachrichtigungen über unzutreffende Versicherungsnummern Clause in Contracts

Benachrichtigungen über unzutreffende Versicherungsnummern. Datensätze, die mit einer plausiblen Versicherungsnummer übermittelt wurden, aber in der Rentenversicherung keinem Versicherungskonto zugeordnet werden können, weil diese Versicherungsnummer - ohne Verweis auf eine aktuelle Versicherungsnummer im Sinne von § 3 Absatz 2 VKVV stillgelegt oder - nicht im Bestand der Rentenversicherung (Versicherungsnummer nicht vorhanden) oder - nicht mehr zulässig im Sinne von § 3 Absatz 3 VKVV ist, werden den Einzugsstellen zur Sachaufklärung zurückgegeben. Haben die Einzugsstellen für Beschäftigte Datensätze mit einer plausiblen Versicherungs- nummer übermittelt, die zwischenzeitlich mit einem Verweis auf die aktuelle Versicherungs- nummer stillgelegt wurde, so benachrichtigt die DSRV die zuständige Einzugsstelle über ihre Weiterleitungsstelle mit dem DSME und dem DBVR (Abgabegrund = 03) über die Stilllegung und die aktuelle Versicherungsnummer. Die Einzugsstelle übernimmt die aktuelle Versiche- rungsnummer in ihren Bestand. Eine erneute Übermittlung der Meldedaten ist nicht vorzu- nehmen. Sofern die Einzugsstelle feststellt, dass eine Versicherungsnummer bereits einem anderen Beschäftigten zugewiesen ist, ist eine Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträ- ger unter Verwendung des Vordruckes nach Anlage 11 zu richten.

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Samples: www.hkk.de, www.hkk.de, www.inside-partner.de

Benachrichtigungen über unzutreffende Versicherungsnummern. Datensätze, die mit einer plausiblen Versicherungsnummer übermittelt wurden, aber in der Rentenversicherung keinem Versicherungskonto zugeordnet werden können, weil diese Versicherungsnummer - ohne Verweis auf eine aktuelle Versicherungsnummer im Sinne von § 3 Absatz 2 VKVV stillgelegt oder - nicht im Bestand der Rentenversicherung (Versicherungsnummer nicht vorhanden) oder - nicht mehr zulässig im Sinne von § 3 Absatz 3 VKVV ist, werden den Einzugsstellen zur Sachaufklärung zurückgegeben. Haben die Einzugsstellen für Beschäftigte Datensätze mit einer plausiblen Versicherungs- nummer Versicherungsnummer übermittelt, die zwischenzeitlich mit einem Verweis auf die aktuelle Versicherungs- nummer Versicherungsnummer stillgelegt wurde, so benachrichtigt die DSRV die zuständige Einzugsstelle über ihre Weiterleitungsstelle mit dem DSME und dem DBVR (Abgabegrund = 03) über die Stilllegung und die aktuelle Versicherungsnummer. Die Einzugsstelle übernimmt die aktuelle Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer in ihren Bestand. Eine erneute Übermittlung der Meldedaten ist nicht vorzu- nehmenvorzunehmen. Sofern die Einzugsstelle feststellt, dass eine Versicherungsnummer bereits einem anderen Beschäftigten zugewiesen ist, ist eine Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträ- ger Rentenversicherungsträger unter Verwendung des Vordruckes nach Anlage 11 zu richten.

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Samples: www.inside-partner.de, www.gkv-datenaustausch.de

Benachrichtigungen über unzutreffende Versicherungsnummern. Datensätze, die mit einer plausiblen Versicherungsnummer übermittelt wurden, aber in der Rentenversicherung keinem Versicherungskonto zugeordnet werden können, weil diese Versicherungsnummer - ohne Verweis auf eine aktuelle Versicherungsnummer im Sinne von § 3 Absatz Abs. 2 VKVV stillgelegt oder - nicht im Bestand der Rentenversicherung (Versicherungsnummer nicht vorhanden) oder - nicht mehr zulässig im Sinne von § 3 Absatz Abs. 3 VKVV ist, werden den Einzugsstellen zur Sachaufklärung zurückgegeben. Haben die Einzugsstellen für Beschäftigte Datensätze mit einer plausiblen Versicherungs- nummer übermittelt, die zwischenzeitlich mit einem Verweis auf die aktuelle Versicherungs- nummer stillgelegt wurde, so benachrichtigt die DSRV die zuständige Einzugsstelle über ihre Weiterleitungsstelle mit einem Datensatz DSME mit Datenbaustein DBVR mit dem DSME und dem DBVR (Abgabegrund = 03) Grund der Abgabe 03 über die Stilllegung und die aktuelle Versicherungsnummer. Die Einzugsstelle übernimmt die aktuelle Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer in ihren Bestand. Eine erneute Übermittlung der Meldedaten ist nicht vorzu- nehmenvorzunehmen. Sofern die Einzugsstelle feststellt, dass eine Versicherungsnummer bereits einem anderen Beschäftigten zugewiesen ist, ist eine Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträ- ger unter Verwendung des Vordruckes nach Anlage 11 zu richten.

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Samples: portal-sozialpolitik.de

Benachrichtigungen über unzutreffende Versicherungsnummern. Datensätze, die mit einer plausiblen Versicherungsnummer übermittelt wurden, aber in der Rentenversicherung keinem Versicherungskonto zugeordnet werden können, weil diese Versicherungsnummer Ver- sicherungsnummer - ohne Verweis auf eine aktuelle Versicherungsnummer im Sinne von § 3 Absatz 2 VKVV stillgelegt oder - nicht im Bestand der Rentenversicherung (Versicherungsnummer nicht vorhanden) oder - nicht mehr zulässig im Sinne von § 3 Absatz 3 VKVV ist, werden den Einzugsstellen zur Sachaufklärung zurückgegeben. Haben die Einzugsstellen für Beschäftigte Datensätze mit einer plausiblen Versicherungs- nummer übermittelt, die zwischenzeitlich mit einem Verweis auf die aktuelle Versicherungs- nummer stillgelegt wurde, so benachrichtigt die DSRV die zuständige Einzugsstelle über ihre Weiterleitungsstelle mit dem DSME und dem DBVR (Abgabegrund = 03) über die Stilllegung und die aktuelle Versicherungsnummer. Die Einzugsstelle übernimmt die aktuelle Versiche- rungsnummer in ihren Bestand. Eine erneute Übermittlung der Meldedaten ist nicht vorzu- nehmen. Sofern die Einzugsstelle feststellt, dass eine Versicherungsnummer bereits einem anderen Beschäftigten zugewiesen ist, ist eine Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträ- ger unter Verwendung des Vordruckes nach Anlage 11 zu richten.

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Samples: www.informationsportal.de