Berechnung der Benchmarkrendite Musterklauseln

Berechnung der Benchmarkrendite. Einzelheiten zu den jeweiligen Benchmarkrenditen für die „L“-Anteilsklassen finden Sie nachstehend: Die entsprechenden Anteilsklassen der Teilfonds werden weiterhin die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten relevanten IBOR-Sätze verwenden, bis der entsprechende Satz für die nachstehend vorgesehene Duration oder Einstellung nicht mehr veröffentlicht wird. Sobald ein solcher Satz nicht mehr veröffentlicht wird, werden die entsprechenden Anteilsklassen zu einem entsprechenden RFR als Benchmark übergehen, und dieses Dokument wird entsprechend aktualisiert. USD USD XXXXX XX0000X <INDEX> EUR EURIBOR EUR003M <INDEX> GBP SONIA VBP0003M <INDEX> CHF SARON VSF0003M <INDEX> AUD AUD LIBOR AU1303M <INDEX> CAD CAD LIBOR CD0R03 <INDEX> DKK DKK LIBOR CIDB03M <INDEX> JPY TONA VJY0003M <INDEX> XXX XXX XXXXX XXXXX0x <XXXXX> XXX XXX XXXXX XXXX0X <INDEX> SEK SEK LIBOR STBB3M <INDEX> SGD SGD LIBOR SIBF3M <INDEX> Für alle Anteilsklassen mit einem „M“ im Namen (die „M“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf die gesamte Outperformance der Anteile jedes Anlegers der entsprechenden „M“-Anteilsklasse, der über der markt- oder indexbasierten Benchmarkrendite oder Festzinsrendite in Bezug auf diese Anteile liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben.
Berechnung der Benchmarkrendite. Einzelheiten zu den jeweiligen Benchmarkrenditen für die „M“-Anteilsklassen finden Sie nachstehend: USD MSCI EM Index (TRND) NDUEEGF Bloomberg Nicht-USD MSCI EM Index (TRND) NDUEEGF - umgerechnet zu den zum Handelsschluss der WMCL geltenden Devi- senkursen Bloomberg World Market Company London DJ-UBSCISM USD Xxx Xxxxx-UBS Commodity Index Total ReturnSM (DJ-UBSCISM) DJUBSTR Bloomberg EUR Dow Jones-UBS Commodity Index Euro Hedged Daily Total ReturnSM DJUBDET Bloomberg CHF Dow Jones-UBS Commodity Index Sw iss Franc Hedged Daily Total ReturnSM DJUBDET Bloomberg GBP Dow Jones-UBS Commodity Index Pound Sterling Hedged Daily Total ReturnSM DJUBDPT Bloomberg CAD Dow Jones-UBS Commodity Index Canadian Dollar Hedged Daily Total ReturnSM DJUBDCT Bloomberg JPY Dow Jones-UBS Commodity Index Yen Hedged Daily Total ReturnSM DJUBDYT Bloomberg AUD Dow Jones-UBS Commodity Index Australian Dollar Hedged Daily Total ReturnSM DJUBDAT Bloomberg Alle sonsti- gen Wäh- rungen Falls der Dow Jones-UBS Commodity Index Total ReturnSM nicht in einer börsentäglich w äh- rungsabgesicherten Variante zur Verfügung steht, w ird eine gleichw ertige Währungsabsiche- rungsmethode angew andt, um die entsprechende Benchmarkrendite zu ermitteln Weitere Informationen zum DJ-UBSCISM einschließlich der Währungsabsicherungsmethode sind beim Anlageverwalter oder unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/ erhältlich. Die für alle Anteilsklassen mit einem „N“ im Namen (die „N“-Anteilsklassen) zu zahlende Performancege- bühr wird in der im Abschnitt „Gebühren und Aufwendungen“ der maßgeblichen Ergänzung beschriebe- nen Weise zu dem Satz berechnet, der im Abschnitt „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Einzelheiten zu den „N“-Anteilsklassen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Gebühren und Aufwendun- gen“ der maßgeblichen Ergänzung. Die für alle Anteilsklassen mit einem „E“ im Namen der Anteilsklasse (die „E“-Anteilsklassen) zu zahlen- den Performancegebühren werden in gleicher Weise wie in den „L“-Anteilsklassen berechnet. Entspre- chend der Beschreibung unten findet jedoch eine Ausgleichsmethode für die Berechnung von Perfor- mancegebühren Anwendung, die für „E“-Anteilsklassen zu zahlen sind.
Berechnung der Benchmarkrendite. Einzelheiten zu den jeweiligen Benchmarkrenditen für die „L“-Anteilsklassen finden Sie nachstehend: Die entsprechenden Anteilsklassen der Teilfonds werden weiterhin die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten relevanten IBOR-Sätze verwenden, bis der entsprechende Satz für die nachstehend vorgesehene Duration oder Einstellung nicht mehr veröffentlicht wird. Sobald ein solcher Satz nicht mehr veröffentlicht wird, werden die entsprechenden Anteilsklassen zu einem entsprechenden RFR als Benchmark übergehen, und dieses Dokument wird entsprechend aktualisiert. GBP SONIA VBP0003M <INDEX> CHF SARON VSF0003M <INDEX> JPY TONA VJY0003M <INDEX> Für alle Anteilsklassen mit einem „M“ im Namen (die „M“-Anteilsklassen) wird die Performancegebühr durch die Anwendung des Satzes berechnet, der in der Tabelle des Abschnitts „Teilfondsspezifische Informationen – Management- und Performancegebühren“ der maßgeblichen Ergänzung angegeben ist. Die Anwendung des Satzes erfolgt auf die gesamte Outperformance der Anteile jedes Anlegers der entsprechenden „M“-Anteilsklasse, der über der markt- oder indexbasierten Benchmarkrendite oder Festzinsrendite in Bezug auf diese Anteile liegt, wie nachfolgend ausführlicher beschrieben.
Berechnung der Benchmarkrendite. Einzelheiten zu den jeweiligen Benchmarkrenditen für die „M“-Anteilsklassen finden Sie nachstehend: USD MSCI EM Index (TRND) NDUEEGF Bloomberg Nicht-USD MSCI EM Index (TRND) NDUEEGF - umgerechnet zu den zum Handelsschluss der WMCL geltenden Devi- senkursen Bloomberg World Market Company London DJ-UBSCISM USD Xxx Xxxxx-UBS Commodity Index Total ReturnSM (DJ-UBSCISM) DJUBSTR Bloomberg

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“