Common use of Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrausweise Clause in Contracts

Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrausweise. Für Zeitfahrausweise des VMS-Tarifes im Sinne der Fahrgastrechte finden die nachfolgen- den Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seines Zeitfahrausweises am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereiches seines Fahraus- weises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschä- digung beträgt dabei für Zeitfahrausweise des Schienenpersonennahverkehrs: I. 1,50 EUR je Fall bei Zeitfahrausweis für die 2. Wagenklasse II. 2,25 EUR je Fall bei Zeitfahrausweis für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen unterhalb der Auszahlungsuntergrenze von zusammen weniger als 4,00 EUR für einen Zeitfahrausweis werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforde- rungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen-, Monatskarten, Abo-Monatskarten und Ferientickets sowie Zeitfahrausweisen mit einer kürzeren Geltungsdauer (Tages- karten) gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des Zeit- fahrausweises. Für Zeitfahrausweise des VMS-Tarifes im Sinne der Fahrgastrechte mit einer Geltungs- dauer von mehr als einem Monat (z. B. Fahrtberechtigungen für Studenten) erfolgen die Entschädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der ge- sammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 EUR (Auszahlungsuntergrenze) erreicht. Bei Zeitfahrausweisen werden insgesamt jedoch höchstens 25 Prozent des tatsächlich gezahlten Zeitfahrausweispreises entschädigt.

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Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrausweise. Für Zeitfahrausweise des VMS-Tarifes im Sinne der Fahrgastrechte finden die nachfolgen- den nachfolgenden Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seines Zeitfahrausweises am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereiches seines Fahraus- weises Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschä- digung Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrausweise des Schienenpersonennahverkehrs: I. 1,50 EUR je Fall bei Zeitfahrausweis für die 2. Wagenklasse II. 2,25 EUR je Fall bei Zeitfahrausweis für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen unterhalb der Auszahlungsuntergrenze von zusammen weniger als 4,00 EUR für einen Zeitfahrausweis werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforde- rungen Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen-, Monatskarten, Abo-Monatskarten und Ferientickets sowie Zeitfahrausweisen mit einer kürzeren Geltungsdauer (Tages- kartenTageskarten) gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des Zeit- fahrausweisesZeitfahrausweises. Für Zeitfahrausweise des VMS-Tarifes im Sinne der Fahrgastrechte mit einer Geltungs- dauer Geltungsdauer von mehr als einem Monat (z. B. Fahrtberechtigungen für Studenten) erfolgen die Entschädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der ge- sammelt gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 EUR (Auszahlungsuntergrenze) erreicht. Bei Zeitfahrausweisen werden insgesamt jedoch höchstens 25 Prozent des tatsächlich gezahlten Zeitfahrausweispreises entschädigt.

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