Common use of Berechnung und Auszahlung des Entgelts Clause in Contracts

Berechnung und Auszahlung des Entgelts. (1) 1Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbe- standteile ist der Kalendermonat, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. 2Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. 3Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vor- hergehende Werktag als Zahltag. 4Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbe- trägen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Berechnung und Auszahlung des Entgelts. (1) 1Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbe- standteile Entgeltbestandteile ist der Kalendermonat, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. 2Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. 3Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vor- hergehende vorhergehende Werktag als Zahltag. 4Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbe- trägen Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.

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Samples: Tarifvertrag

Berechnung und Auszahlung des Entgelts. (1) 1Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbe- standteile Entgeltbestand- teile ist der Kalendermonat, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes Ab- weichendes geregelt ist. 2Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (ZahltagZahl- tag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten Arzt benanntes Konto innerhalb in- nerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. 3Fällt der Zahltag auf einen Samstag, Samstag oder auf einen Wochenfeiertag oder den 31. DezemberWochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vor- hergehende vorhergehende Werktag als Zahltag. 4Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbe- trägen Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt Ta- gesdurchschnitt nach § 21 19 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.

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Samples: Tarifvertrag

Berechnung und Auszahlung des Entgelts. (1) 1Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbe- standteile Entgeltbestandteile ist der Kalendermonat, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ge- regelt ist. 2Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. 3Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den 31. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vor- hergehende vorhergehende Werktag als Zahltag. 4Entgeltbestandteile4Entgeltbestand- teile, die nicht in Monatsbe- trägen Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.

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Samples: Manteltarifvertrag Für „die Autobahn GMBH Des Bundes