Beschwerdeverfahren beim Kreditinstitut; alternative Streitbeilegung. (1) Für die Beilegung von außergerichtlichen Streitigkeiten mit dem Kreditinstitut besteht die Möglichkeit, die gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft wie folgt zu kontaktieren: (2) Der Kunde hat auch die Möglichkeit sich mit seiner Beschwerde an die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Wien, XxxxXxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx, zu wenden.
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