Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi), besteht außerdem Versiche- rungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- den, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schaden- ersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen für die Beschädigung, die Zerstörung oder Abhandenkommens das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, BrieftascheBrief- tasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahr- zeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. KleidungKlei- dung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungs- schutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 A.1.7.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Scha- denersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung Zerstö- rung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise Gebrauchüblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 A.1.7.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Per- son Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. KleidungKlei- dung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Ge- brauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, ReiseproviantRei- seproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter un- berechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögens- schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten versicher- ten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen persön- lichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVer- mögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen we- gen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen Insas- sen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer Eigentü- mer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten versi- cherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.in folgenden Fällen:
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhanden- kommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. zum Beispiel Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise üblicher- weise mit sich führen (z. B. zum Beispiel Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter unberech- tigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter Hal- ter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPerso- nenschäden, wenn Sie z. B. zum Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen für Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werdenwer den. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen In sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen mitführen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über wiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz außer dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des für den persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen Gebrauch üblicher weise mitführen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- den, die Ihr Schadensersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person Seite 5 von 50 A.1.5.6 Eine mitversicherte Person hat bei Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügtFahr zeugs einen Schaden verursacht? Dann besteht über den Fahrzeugschaden nach A.1.1.2 hinaus kein Versiche rungsschutz für Sach- oder Vermögensschäden. Versiche- Versiche rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, Personenschäden (wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden).
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungs- schutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Ab- handenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen In- sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über- wiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz außer- dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für PersonenschädenPersonenschä- den, wenn Sie z. z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhanden- kommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise (mit Ausnahme des Fahrers) üblicher- weise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögens- schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. zum Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, BrieftascheBrief- tasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatzan- sprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens Abhan- denkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug Fahr- zeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Insas- sen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidungx. X. Xxxxxxxx, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend über- wiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz außer- dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs Kraffahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, ReiseproviantReisepro- viant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter unbe- rechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Fahr- zeugs verletzt werden.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, BrieftascheMobiltelefon). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 A.1.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Scha- denersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung Zerstö- rung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 A.1.6.6. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Per- son Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungs- schutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werdenwer- den.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprü- chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen Mitfahrer (Mit insassen) eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Perso- nenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für SachenSa- chen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. z.B. Reisegepäck, ReiseproviantReisepro- viant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögens- schäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungs- schutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Beifah- rer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von SachenXxxxxx, die mit dem versicherten Fahrzeug Pkw befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, BrieftascheMobiltelefon). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Pkw zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs Pkw verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen Schadenersatz- ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung Personenbeförderung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi), besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.Sie
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Beschädigung von beförderten Xxxxxx. A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen für die Beschädigung, die Zerstörung oder Abhandenkommens das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen In- sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen füh- ren (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförde- rung dienen (z.B. mit Bus oder Taxi)Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs Ge- brauchs üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen Sa- chen unberechtigter Insassen. A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä- denVermö- gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.
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Samples: KFZ Versicherung