Was ist nicht versichert? Musterklauseln

Was ist nicht versichert?. 3.1. Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfasst der Versicherungsschutz nicht
Was ist nicht versichert?. Im Lenker-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.
Was ist nicht versichert?. 3.1 Zur Abgrenzung der Deckung von anderen Rechtsschutz- bausteinen umfasst der Versicherungsschutz hier nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Rechtsschutz für Familienrecht – neben den in Art. 7 insbesondere in Artikel 7.5.1. genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
Was ist nicht versichert?. A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänz- lich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. A.2.9.2 Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.2.9.3 Reifenschäden Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versiche- rungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignis- se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.5 Schäden durch Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.10 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitver- sichert haben. A.2.10.1 Was wird geleistet? Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahr- zeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehen- den Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung (unter Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z. B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversi- cherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs- Akkumulator geleast oder finanziert ist. Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs. A.2.10.2 Wie errechnet sich die Leistung? Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem L...
Was ist nicht versichert?. Wir leisten nicht:
Was ist nicht versichert?. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
Was ist nicht versichert?. Im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem kollektiven Arbeitsrecht.
Was ist nicht versichert?. Im Fahrzeug-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 ge- nannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungs- fahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.