Beschäftigungsarten (Tätigkeitsbereiche) Musterklauseln

Beschäftigungsarten (Tätigkeitsbereiche). Die Tätigkeitsbereiche der Gebäudereinigung sind die Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte mit Tätigkeiten gemäß § 1 Abschnitt II beschäftigt werden.