Besondere Hinweise zur Ausführung von Festpreisgeschäften. Die Bank bietet ihren Kunden auch den Abschluss von Festpreisgeschäften an. Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten als Festpreisgeschäft abgeschlossen werden, wird von der Bank sichergestellt, dass dies zu marktgerechten Bedingungen erfolgt. Eine Best-Execution- pflicht im Sinne des WpHG besteht nicht. Eine andere Ausführung des Kun- denauftrags als im Rahmen des Festpreisgeschäfts ist auf Kundenwunsch immer möglich, soweit die entsprechenden Finanzinstrumente an einer Bör- se gehandelt werden und dort genügend Liquidität zur Auftragsausführung vorhanden ist. Die Bank kann, sofern kein anderslautender Kundenwunsch vorliegt, die entsprechende Position teilweise oder ganz zum Zwecke des Eigenhandels auf daseigene Buch nehmen.
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Besondere Hinweise zur Ausführung von Festpreisgeschäften. Die Bank bietet ihren Kunden auch den Abschluss von Festpreisgeschäften an. Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten als Festpreisgeschäft abgeschlossen werden, wird von der Bank sichergestellt, dass dies zu marktgerechten Bedingungen erfolgt. Eine Best-Execution- Executioner- pflicht im Sinne des WpHG besteht nicht. Eine andere Ausführung des Kun- denauftrags als im Rahmen des Festpreisgeschäfts ist auf Kundenwunsch immer möglich, soweit die entsprechenden Finanzinstrumente an einer Bör- se gehandelt werden und dort genügend Liquidität zur Auftragsausführung vorhanden ist. Die Bank kann, sofern kein anderslautender anders lautender Kundenwunsch vorliegt, die entsprechende Position teilweise oder ganz zum Zwecke des Eigenhandels auf daseigene Buch nehmen.
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Besondere Hinweise zur Ausführung von Festpreisgeschäften. Die Bank bietet ihren Kunden auch den Abschluss von Festpreisgeschäften an. Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten als Festpreisgeschäft abgeschlossen werden, wird von der Bank sichergestellt, dass dies zu marktgerechten Bedingungen erfolgt. Eine Best-Execution- Executioner- pflicht im Sinne des WpHG besteht nicht. Eine andere Ausführung des Kun- denauftrags als im Rahmen des Festpreisgeschäfts ist auf Kundenwunsch immer möglich, soweit die entsprechenden Finanzinstrumente an einer Bör- se gehandelt werden und dort genügend Liquidität zur Auftragsausführung vorhanden ist. Die Bank kann, sofern kein anderslautender anders lautender Kundenwunsch vorliegt, die entsprechende Position teilweise oder ganz zum Zwecke des Eigenhandels auf daseigene das eigene Buch nehmen.
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