Behandlung der Gegenleistung Musterklauseln

Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach vorstehender Ziffer 12.4. Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist Trade Republic nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug. Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von rückzahlbaren Wert- papieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung).
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die ebase nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurück- zuerstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist Trade Republic nicht verpflich- tet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Abs. 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die ING nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach (d) Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die S Broker AG & Co. KG nicht verpflichtet, dem Kunden den Kauf- preis zurückzuerstatten.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungs- bestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Nr. 13 Depotauszug Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug.
Behandlung der Gegenleistung. Hat ein Kunde nach Absatz 12.4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung -----------------------------------------------------------------------------------------