Common use of Besondere Maßnahmen bei Multimedikation Clause in Contracts

Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem Patienten tatsächlich eingenommene Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan vorhanden sein. Dieser soll der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern bei der jährlichen Berechnung der glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (eGFR) (vgl. Nummer 1.3.3 und 1.7.2.2) eine Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind renal eliminierte Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem vom Patienten tatsächlich eingenommene eingenommenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan vorhanden sein. Dieser soll der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern Bei Verordnung von renal eliminierten Arzneimitteln soll bei der Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren die Nierenfunktion mindestens in jährlichen Abständen durch Berechnung der glomerulären Glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (eGFR) (vglüberwacht werden. Nummer 1.3.3 und 1.7.2.2) eine Bei festgestellter Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind renal eliminierte die Dosierung der entsprechenden Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das sowie gegebenenfalls das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln Arzneimittel gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem vom Patienten tatsächlich eingenommene eingenommenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan eine aktuelle Medikationsliste vorhanden sein. Dieser soll Diese kann der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern Bei Verordnung von renal eliminierten Arzneimitteln soll bei der Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren die Nierenfunktion mindestens in jährlichen Abständen durch Berechnung der glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (estimated glomerular filtration rate (eGFR)) (vglüberwacht werden. Nummer 1.3.3 und 1.7.2.2) eine Bei festgestellter Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind renal eliminierte die Dosierung der entsprechenden Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das sowie gegebenenfalls das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms

Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln Arzneimittel gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem Patienten tatsächlich eingenommene Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan eine aktuelle Medikationsliste vorhanden sein. Dieser soll Diese kann der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern bei der jährlichen Berechnung der glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (eGFR) (vgl. Nummer 1.3.3 die Nummern 1.3.5 und 1.7.2.21.5.1.2) eine Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind die Dosierung renal eliminierte eliminierter Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das sowie gegebenenfalls das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net

Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei 1Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die 2Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem vom Patienten tatsächlich eingenommene eingenommenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im 3Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls 4Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In 5In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan vorhanden sein. Dieser 6Dieser soll der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern 7Bei Verordnung von renal eliminierten Arzneimitteln soll bei der Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren die Nierenfunktion mindestens in jährlichen Abständen durch Berechnung der glomerulären Glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (eGFR) (vglüberwacht werden. Nummer 1.3.3 und 1.7.2.2) eine 8Bei festgestellter Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind renal eliminierte die Dosierung der entsprechenden Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das sowie gegebenenfalls das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net

Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt Der Vertragsarzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem vom Patienten tatsächlich eingenommene eingenommenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt Vertragsarzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan eine aktuelle Medikationsliste vorhanden sein. Dieser soll der Patientin oder Diese kann dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern Bei Verordnung von renal eliminierten Arzneimitteln soll bei der Patienten ab 65 Jahren die Nierenfunktion mindestens in jährlichen Abständen durch Berechnung der glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (estimated glomerular filtration rate [eGFR]) (vglüberwacht werden. Nummer 1.3.3 und 1.7.2.2) eine Bei festgestellter Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind renal eliminierte die Dosierung der entsprechenden Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das sowie gegebenenfalls das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Samples: www.aok.de

Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung Ver- ordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität Mul- timorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln Arzneimittel gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten strukturier- ten Medikamentenmanagements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem Patienten tatsächlich eingenommene Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen Interaktio- nen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen Dosisan- passungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine ei- ne Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam ge- meinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen in- dividuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan eine aktuelle Medi- kationsliste vorhanden sein. Dieser soll Diese kann der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen ver- ständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern bei der jährlichen Berechnung der glomerulären Filtrationsrate Filtra- tionsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel Schätz- formel (eGFR) (vgl. Nummer 1.3.3 1.3.5 und 1.7.2.21.5.1.2) eine Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind die Dosierung renal eliminierte eliminierter Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das Untersuchungsintervall ist sowie gegebenenfalls entsprechend das Unter- suchungsintervall der Nierenfunktion anzupassen.

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Samples: www.aekno.de

Besondere Maßnahmen bei Multimedikation. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln Arz- neimitteln gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements Medikamentenmana- gements vorzusehen: Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche von der Patientin oder dem vom Patienten tatsächlich eingenommene eingenommenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen erfas- sen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation Indi- kation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen ärztli- chen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden koordinieren- den Arzt erforderlich werden. Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung Arzneimit- telverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. In der Patientinnen- oder Patientenakte soll ein aktueller Medikationsplan vorhanden sein. Dieser soll der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Sofern Bei Verordnung von renal eliminierten Arzneimitteln soll bei Patientinnen und Patien- ten ab 65 Jahren die Nierenfunktion mindestens in jährlichen Abständen durch Be- rechnung der jährlichen Berechnung der glomerulären Glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (eGFR) (vglüberwacht werden. Nummer 1.3.3 und 1.7.2.2) eine Bei festgestellter Einschränkung der Nierenfunktion festgestellt wird, sind renal eliminierte die Dosierung der entsprechenden Arzneimittel in der Dosis anzupassen bzw. abzusetzen. Das sowie gegebe- nenfalls das Untersuchungsintervall ist gegebenenfalls entsprechend der Nierenfunktion anzupassen.

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Samples: www.kvbawue.de