Common use of Besonderes Umweltrisiko Clause in Contracts

Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, (3) Schädigung des Bodens. A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags

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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht

Besonderes Umweltrisiko. A2-1 Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht be- steht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden fol- genden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Allge- meines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes Umwelt- schadengesetzes (USchadG) ist eine (1a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen na- türlichen Lebensräumen, (2b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, (3c) Schädigung des Bodens. A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort Schutz

Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine (1) eine − Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, (2) , − Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, (3) , − Schädigung des Bodens. A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 - den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertragsVersicherungsvertrags

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung

Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden folgen- den Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Allgemei- nes Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, (3) Schädigung des Bodens. A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung

Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen LebensräumenLebens- räumen, (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, (3) Schädigung des Bodens. A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung