Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine (1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, (3) Schädigung des Bodens. A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags
Appears in 2 contracts
Samples: Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht
Besonderes Umweltrisiko. A2-1 Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht be- steht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden fol- genden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Allge- meines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes Umwelt- schadengesetzes (USchadG) ist eine
(1a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen na- türlichen Lebensräumen,
(2b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
(3c) Schädigung des Bodens.
A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags
Appears in 1 contract
Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
(1) eine − Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
(2) , − Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
(3) , − Schädigung des Bodens.
A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – - den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertragsVersicherungsvertrags
Appears in 1 contract
Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden folgen- den Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Allgemei- nes Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
(1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
(2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
(3) Schädigung des Bodens.
A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags
Appears in 1 contract
Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Besonderes Umweltrisiko. Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.1. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
(1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen LebensräumenLebens- räumen,
(2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
(3) Schädigung des Bodens.
A2-1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – den Versiche- rungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versiche- rungsvertrags
Appears in 1 contract