Besonderheit bei Ausfüllen des Verordnungsblatts. Das Verordnungsblatt für den Sprechstundenbedarf muss neben den in Abschnitt II aufgeführten Angaben auf der Vorderseite mit dem Vermerk „NOTDIENSTBE- DARF“ gekennzeichnet sein. Verordnungsblätter ohne den entsprechenden Ver- merk, berechtigen die SSB-abwickelnde Krankenkasse zur Beantragung der sachlich-rechnerischen Berichtigung gemäß Abschnitt V, so dass die Kosten der Mittel vom verordnenden Arzt zu tragen sind.
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Samples: Vereinbarung Über Die Vertragsärztliche Verordnung Von Sprechstundenbedarf, Vereinbarung Über Die Vertragsärztliche Verordnung Von Sprechstundenbedarf
Besonderheit bei Ausfüllen des Verordnungsblatts. Das Verordnungsblatt für den Sprechstundenbedarf muss neben den in Abschnitt II aufgeführten Angaben auf der Vorderseite Vor- derseite mit dem Vermerk „NOTDIENSTBE- DARFNOTDIENSTBEDARF“ gekennzeichnet oder „HAUS-/HEIMBESUCHE“ ge- kennzeichnet sein. Verordnungsblätter ohne den entsprechenden Ver- merk, Vermerk berechtigen die SSB-abwickelnde Krankenkasse SSBabwickelnde Stelle zur Beantragung der sachlich-rechnerischen Berichtigung gemäß ge- mäß Abschnitt V, so dass die Kosten der Mittel vom verordnenden Arzt zu tragen sind.
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Samples: Vereinbarung Über Die Vertragsärztliche Verordnung Von Sprechstundenbedarf, Vereinbarung Über Die Vertragsärztliche Verordnung Von Sprechstundenbedarf
Besonderheit bei Ausfüllen des Verordnungsblatts. Das Verordnungsblatt für den Sprechstundenbedarf muss neben den in Abschnitt II aufgeführten Angaben auf der Vorderseite mit dem Vermerk „NOTDIENSTBE- DARFNOTDIENSTBEDARF“ oder „HAUS-/HEIMBESUCHE“ gekennzeichnet sein. Verordnungsblätter ohne den entsprechenden Ver- merk, Vermerk berechtigen die SSB-SSB- abwickelnde Krankenkasse Stelle zur Beantragung der sachlich-rechnerischen Berichtigung gemäß Abschnitt V, so dass die Kosten der Mittel vom verordnenden Arzt zu tragen sind.“
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Samples: Vereinbarung Über Die Vertragsärztliche Verordnung Von Sprechstundenbedarf