Besonderheit bei Ausfüllen des Verordnungsblatts. Das Verordnungsblatt für den Sprechstundenbedarf muss neben den in Abschnitt II aufgeführten Angaben auf der Vor- derseite mit dem Vermerk „NOTDIENSTBEDARF“ oder „HAUS-/HEIMBESUCHE“ ge- kennzeichnet sein. Verordnungsblätter ohne den entsprechenden Vermerk berechtigen die SSBabwickelnde Stelle zur Beantragung der sachlich-rechnerischen Berichtigung ge- mäß Abschnitt V, so dass die Kosten der Mittel vom verordnenden Arzt zu tragen sind.
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Besonderheit bei Ausfüllen des Verordnungsblatts. Das Verordnungsblatt für den Sprechstundenbedarf muss neben den in Abschnitt II aufgeführten Angaben auf der Vor- derseite Vorderseite mit dem Vermerk „NOTDIENSTBEDARFNOTDIENSTBE- DARF“ oder „HAUS-/HEIMBESUCHE“ ge- kennzeichnet gekennzeichnet sein. Verordnungsblätter ohne den entsprechenden Vermerk Ver- merk, berechtigen die SSBabwickelnde Stelle SSB-abwickelnde Krankenkasse zur Beantragung der sachlich-rechnerischen Berichtigung ge- mäß gemäß Abschnitt V, so dass die Kosten der Mittel vom verordnenden Arzt zu tragen sind.
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Besonderheit bei Ausfüllen des Verordnungsblatts. Das Verordnungsblatt für den Sprechstundenbedarf muss neben den in Abschnitt II aufgeführten Angaben auf der Vor- derseite Vorderseite mit dem Vermerk „NOTDIENSTBEDARF“ oder „HAUS-/HEIMBESUCHE“ ge- kennzeichnet gekennzeichnet sein. Verordnungsblätter ohne den entsprechenden Vermerk berechtigen die SSBabwickelnde SSB- abwickelnde Stelle zur Beantragung der sachlich-rechnerischen Berichtigung ge- mäß gemäß Abschnitt V, so dass die Kosten der Mittel vom verordnenden Arzt zu tragen sind.“
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