Common use of BESONDERHEITEN BEI DER KUNDENSPEZIFISCHEN ANPASSUNG VON SOFTWARE Clause in Contracts

BESONDERHEITEN BEI DER KUNDENSPEZIFISCHEN ANPASSUNG VON SOFTWARE. 2.1. MOVEC ist berechtigt, vom Kunden alle für die Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen benötigten Unterlagen, Informationen und Daten zu verlangen. Hierzu gehören, soweit dies nicht schon vor Angebot bzw. Auftrag erfolgt ist, ein vollständiges Pflichtenheft (mit Anforderungskatalog, Leistungsbeschreibungen), ferner Testdaten, insbesondere für Abnahmetests, in maschinenlesbarer Form. Der Umfang der vorstehenden Informationen ist im Angebot oder Bestellformular festzulegen. Soweit im Angebot oder Bestellformular nichts Besonderes vereinbart wird, müssen die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten vor Beginn der Arbeiten in verbindlicher Fassung vorliegen.

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BESONDERHEITEN BEI DER KUNDENSPEZIFISCHEN ANPASSUNG VON SOFTWARE. 2.1. MOVEC ist berechtigt, vom Kunden alle für die Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen benötigten Unterlagen, Informationen und Daten zu verlangen. Hierzu gehören, soweit dies nicht schon vor Angebot bzw. Auftrag erfolgt ist, ein vollständiges Pflichtenheft (mit Anforderungskatalog, Leistungsbeschreibungen), ferner Testdaten, insbesondere für Abnahmetests, in maschinenlesbarer Form. Der Umfang der vorstehenden Informationen ist regelmäßig im Angebot oder Bestellformular festzulegen. Soweit im Angebot oder Bestellformular nichts Besonderes vereinbart wird, müssen die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten vor Beginn der Arbeiten in verbindlicher Fassung vorliegen.

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BESONDERHEITEN BEI DER KUNDENSPEZIFISCHEN ANPASSUNG VON SOFTWARE. 2.1. MOVEC ist berechtigt, vom Kunden alle für die Erstellung der kundenspezifischen Anpassungen benötigten Unterlagen, Informationen und Daten zu verlangen. Hierzu gehören, soweit dies nicht schon vor Angebot bzw. Auftrag erfolgt ist, ein vollständiges Pflichtenheft (mit Anforderungskatalog, Leistungsbeschreibungen), ferner Testdaten, insbesondere für Abnahmetests, in maschinenlesbarer Form. Der Umfang der vorstehenden Informationen ist regelmässig im Angebot oder Bestellformular festzulegen. Soweit im Angebot oder Bestellformular nichts Besonderes vereinbart wird, müssen die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten vor Beginn der Arbeiten in verbindlicher Fassung vorliegen.

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