Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten a.) Anspruch des DKV auf Bestellung von Sicherheiten: DKV kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die Bestellung einer Sicherheit bis zum zweifachen des eingeräumten VR verlangen, und zwar auch für Ansprüche, die zukünftig entstehen, bedingt oder noch nicht fällig sind (Zahlungsrisiko aus den gegenwärtigen und zukünftigen Transaktionen aus dem Einsatz der LEO bis zur Rückgabe der LEO).
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. 12.1 BS PAYONE kann für alle Ansprüche aus dem Vertrag die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Aufwen- dungsersatzansprüche nach Ziff. 9.2 und 9.3).
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten a.) Anspruch des DKV auf Bestellung von Sicherheiten: Der DKV kann für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die Bestellung einer Sicherheit bis zum zweifachen des einge- räumten Verfügungsrahmen (Ziffer 2 Satz 4) verlangen, und zwar auch für Ansprüche die zukünftig entstehen, bedingt oder noch nicht fällig sind (Zahlungsrisiko aus den gegenwärti- gen und zukünftigen Transaktionen aus dem Einsatz der LEO bis zur Rückgabe der LEO). Hat der Kunde einen erweiterten Verfügungsrahmen beantragt oder will DKV dem Kunden einen erweiterten Verfügungsrahmen einräumen, so besteht für die DKV ein Anspruch auf Bestel- lung oder Verstärkung der Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Risikoübernahme folgende Schuld jedoch erst ab Wirksamwerden des erweiterten Verfügungsrahmens.
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. 12.1 PAYONE kann für alle Ansprüche aus dem Vertrag die Bestel- lung bankmässiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Aufwendungs- ersatzansprüche nach Ziff. 9.2 und 9.3).
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. (a) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind.
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. (1) PAYONE kann für alle Ansprüche aus dem Vertrag die Bestellung bankmässiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Aufwendungsersatzansprüche nach Ziff. 9.2 und 9.3).
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. 20.1 Nachsicherheiten bei Krediten über 75.000 EUR: Bei Verbraucherkrediten mit einem Nettokreditbetrag über 75.000 EUR und bei Nichtverbraucherkrediten kann die Bank vom Kreditnehmer bei einer Verschlechterung oder erheblichen Gefährdung seiner Vermögenslage oder der eines Mithaftenden oder eines Bürgen oder bei einer Veränderung des Sicherungswerts der im Vertrag vorgesehenen zu bestellenden Sicherheiten, durch die das Risiko der nicht ordnungsgemäßen Rückführung des Kredits gegenüber dem Zustand bei Vertragsabschluss nicht unwesentlich erhöht wird, Bestellung zusätzlicher geeigneter Sicherheiten nach ihrer Xxxx verlangen, auch wenn bisher keine Bestellung von Sicherheiten vereinbart war. Das Gleiche gilt, wenn die Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers, eines Mithaftenden oder eines Bürgen sich nachträglich als unrichtig herausstellen.
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten. (1) PAYONE kann für alle Ansprüche aus dem Vertrag die Bestellung bankmäßiger Si- cherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Auf- wendungsersatzansprüche nach Ziff. 9.2 und 9.3).