Besonderheiten der sozialen Wohnraumverwaltung Musterklauseln

Besonderheiten der sozialen Wohnraumverwaltung. Vor Beginn des Projektes wurde die grundlegende Entscheidung getroffen, die Mietverhältnisse nicht im Rahmen einer Standardverwaltung zu betreuen. Auch aufgrund der Erfahrung mit Miete- rinnen und Mietern mit besonderen Bedürfnissen aus anderen Mietobjekten der Stiftung wurde von Anfang an ein anderer und spezieller Umgang mit den Mieterinnen und Mietern gepflegt. So wurde bei Ausbleiben einer Mietzahlung kein Standardschreiben an die Mieterin oder den Mieter verschickt, sondern zunächst Kontakt zu den projektbegleitenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aufgenommen, damit diese im Gespräch mit der Mieterin oder dem Mieter der Angelegenheit auf den Grund gehen. Die „normale“ Prozedur in einem solchen Fall beschrieb ein Mitarbeiter der Wohnraumverwal- tung wie folgt: Besonders schwierige oder hartnäckige Fälle würden zudem auch mit der Geschäftsführung der Stiftung besprochen werden. Nachdem zu Projektbeginn die Mieterinnen und Mieter bei Miet- rückständen in der Regel nicht von selbst auf die Wohnungsverwaltung zu gegangen seien, schil- derte die Hausverwaltung im zweiten Jahr der Evaluationsstudie, dass diese nun zunehmend von selbst den Kontakt suchen würden, wenn sich beispielsweise etwas aufseiten der Leistungsträger geändert habe. Allgemein berichtet die Hausverwaltung von einem freundlichen Umgang mitei- nander. Eine Kündigung musste, wie bereits erwähnt, bis zum Ende der Evaluationsstudie nicht ausgesprochen werden. Auch die Aufschlüsselung der Betriebskostenabrechnungen wurde eng mit einem Sozialarbeiter der Neue Wohnung GmbH abgestimmt, da auch die Sozialarbeitenden im Zweifelsfall Unstimmig- keiten mit den Leistungsträgern klären mussten. Insgesamt ist der zeitliche Aufwand für die Betreuung der 16 Mietverhältnisse deutlich höher ein- zuschätzen als bei gewöhnlichen Mietobjekten mit 16 Mietparteien. So mussten beispielsweise bei einigen Wohnungsübergaben auch die einzelnen Bestandteile des Mietvertrages von Grund auf erklärt werden. Zudem galt es, den Blick für das Eigene zu schärfen und die Mietparteien auf die auf sie übertragene Verantwortung für die Wohnung hinzuweisen. Schließlich mussten auch praktische Fragen geklärt werden. Ein Mieter musste beispielsweise das Auf- und Abschließen ei- ner Wohnungstür ganz neu lernen. Wie ein Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung berichtete, sei es auch bei weiteren Mieterinnen und Xxxxxxx im Einzelfall zu einem „interessanten Mehrauf- wand“ gekommen: Außerdem musste im Zeitraum der Evaluationsstudie i...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.