Common use of Besserstellung durch Vorversicherung Clause in Contracts

Besserstellung durch Vorversicherung. Stellt der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall fest, dass die Bedingungen seines Vorvertrages für das gleiche versicherte Risiko für ihn günstiger waren, kann er verlangen, dass der Versicherer für diesen Versicherungsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzungen dafür sind: a) Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Versicherungsvertrages eingetreten; b) der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis für die günstigere Regelung im Vorvertrag. Niedrigere Versicherungs- oder Höchstersatzleistungssummen in diesem Vertrag führen nicht zu einer Besserstellung im Sinne dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist nicht anwendbar für a) beantragte oder einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern nachweislich vereinbarte vertragliche Schlechterstellungen gegenüber dem Vorvertrag, b) Schäden/Kosten aus der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung, der Rückrufkosten- Haftpflichtversicherung, der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung, Cyberrisiken, ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften, direkten Export nach USA, US-Territorien oder Kanada sowie für Ansprüche aus Benachteiligungen, c) Risiken, für die eine Versicherungspflicht vorgeschrieben ist. In jedem Fall bleiben von dieser Vereinbarung unberührt: a) die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 und 7 AHB, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist; b) die Ausschlüsse gemäß Abschnitt A, Ziffer III (Risikobegrenzungen) Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Ersatzleistung ist begrenzt auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Bei Versicherungsfällen im Ausland oder Schäden, die nach ausländischem Recht geltend gemacht werden, werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die vorgenannte Ersatzleistungssumme angerechnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung(en) richtet sich ausschließlich nach diesem Vertrag.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung Für Tierärzte

Besserstellung durch Vorversicherung. Stellt der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall fest, dass die Bedingungen seines Vorvertrages Vorvertrags für das gleiche versicherte Risiko für ihn günstiger waren, kann er verlangen, dass der Versicherer für diesen Versicherungsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages Vorvertrags Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzungen dafür sind: a) Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags eingetreten; b) der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis für die günstigere Regelung im Vorvertrag. Niedrigere Versicherungs- oder Höchstersatzleistungssummen in diesem Vertrag führen nicht zu einer Besserstellung im Sinne dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist nicht anwendbar für a) beantragte oder einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern nachweislich vereinbarte vertragliche Schlechterstellungen gegenüber dem Vorvertrag, b) Schäden/Kosten aus der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung, der Rückrufkosten- Haftpflichtversicherung, der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung, Cyberrisiken, ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften, direkten Export nach USA, US-Territorien oder Kanada sowie für Ansprüche aus Benachteiligungen, c) Risiken, für die eine Versicherungspflicht vorgeschrieben ist. In jedem Fall bleiben von dieser Vereinbarung unberührt: a) die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 und 7 AHB, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist; b) die Ausschlüsse gemäß Abschnitt A, Ziffer III (Risikobegrenzungen) Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Ersatzleistung ist begrenzt auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Bei Versicherungsfällen im Ausland oder Schäden, die nach ausländischem Recht geltend gemacht werden, werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die vorgenannte Ersatzleistungssumme angerechnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung(en) richtet sich ausschließlich nach diesem Vertrag.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Besserstellung durch Vorversicherung. Stellt der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall fest, dass die Bedingungen seines Vorvertrages Vorvertrags für das gleiche versicherte Risiko für ihn günstiger waren, kann er verlangen, dass der Versicherer für diesen Versicherungsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages Vorvertrags Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzungen dafür sind:sind:‌‌‌‌ a) Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags eingetreten; b) der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis für die günstigere Regelung im Vorvertrag. Niedrigere Versicherungs- oder Höchstersatzleistungssummen in diesem Vertrag führen nicht zu einer Besserstellung im Sinne dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist nicht anwendbar für a) beantragte oder einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern nachweislich vereinbarte vertragliche Schlechterstellungen gegenüber dem Vorvertrag, b) Schäden/Kosten aus der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung, der Rückrufkosten- Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung, der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung, Cyberrisiken, ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften, direkten Export nach USA, US-Territorien oder Kanada sowie für Ansprüche aus Benachteiligungen, c) Risiken, für die eine Versicherungspflicht vorgeschrieben ist. In jedem Fall bleiben von dieser Vereinbarung unberührt: a) die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 und 7 AHB, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist; b) die Ausschlüsse gemäß Abschnitt A, Ziffer III (Risikobegrenzungen) Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Ersatzleistung ist begrenzt auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Bei Versicherungsfällen im Ausland oder Schäden, die nach ausländischem Recht geltend gemacht werden, werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die vorgenannte Ersatzleistungssumme angerechnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung(en) richtet sich ausschließlich nach diesem Vertrag.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Besserstellung durch Vorversicherung. Stellt der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall fest, dass die Bedingungen seines Vorvertrages Vorvertrags für das gleiche versicherte Risiko für ihn günstiger waren, kann er verlangen, dass der Versicherer für diesen Versicherungsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages Vorvertrags Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzungen dafür sind: a) Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags eingetreten; b) der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis für die günstigere Regelung im Vorvertrag. Niedrigere Versicherungs- oder Höchstersatzleistungssummen in diesem Vertrag führen nicht zu einer Besserstellung im Sinne dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist nicht anwendbar für a) beantragte oder einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern nachweislich vereinbarte vertragliche Schlechterstellungen gegenüber dem Vorvertrag, b) Schäden/Kosten aus der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung, der Rückrufkosten- Rückruf- kosten-Haftpflichtversicherung, der erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung, Cyberrisiken, ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften, direkten Export nach USA, US-Territorien oder Kanada sowie für Ansprüche aus Benachteiligungen, c) Risiken, für die eine Versicherungspflicht vorgeschrieben ist. In jedem Fall bleiben von dieser Vereinbarung unberührt: a) die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 und 7 AHB, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist; b) die Ausschlüsse gemäß Abschnitt A, Ziffer III (Risikobegrenzungen) Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Ersatzleistung ist begrenzt auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Bei Versicherungsfällen im Ausland oder Schäden, die nach ausländischem Recht geltend gemacht werden, werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die vorgenannte Ersatzleistungssumme angerechnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung(en) richtet sich ausschließlich nach diesem Vertrag.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung Für Das Bauhaupt Und Baunebengewerbe

Besserstellung durch Vorversicherung. Stellt der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall fest, dass die Bedingungen seines Vorvertrages Vorvertrags für das gleiche versicherte Risiko für ihn günstiger waren, kann er verlangen, dass der Versicherer für diesen Versicherungsfall nach den Bedingungen des Vorvertrages Vorvertrags Versicherungsschutz gewährt. Voraussetzungen dafür sind: a) Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Jahren nach Beginn dieses Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags eingetreten; b) der Versicherungsnehmer erbringt den Nachweis für die günstigere Regelung im Vorvertrag. Niedrigere Versicherungs- Versicherungs­ oder Höchstersatzleistungssummen in diesem Vertrag führen nicht zu einer Besserstellung im Sinne dieser Vereinbarung. Vereinbarung.‌‌‌‌ Diese Vereinbarung ist nicht anwendbar für a) beantragte oder einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern nachweislich vereinbarte vertragliche Schlechterstellungen gegenüber dem Vorvertrag, b) Schäden/Kosten aus der Umwelthaftpflicht- Umwelthaftpflicht­ und Umweltschadensversicherung, der Rückrufkosten- Rückrufkosten­ Haftpflichtversicherung, der erweiterten Produkt-HaftpflichtversicherungProdukt­Haftpflichtversicherung, Cyberrisiken, ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften, direkten Export nach USA, US-Territorien US­Territorien oder Kanada sowie für Ansprüche aus Benachteiligungen, c) Risiken, für die eine Versicherungspflicht vorgeschrieben ist. In jedem Fall bleiben von dieser Vereinbarung unberührt: a) die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 und 7 AHB, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist; b) die Ausschlüsse gemäß Abschnitt A, Ziffer III (Risikobegrenzungen) Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Ersatzleistung ist begrenzt auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Bei Versicherungsfällen im Ausland oder Schäden, die nach ausländischem Recht geltend gemacht werden, werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die vorgenannte Ersatzleistungssumme angerechnet. Die Höhe der Selbstbeteiligung(en) richtet sich ausschließlich nach diesem Vertrag.

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Samples: Betriebs­haftpflichtversicherung