Common use of Bestimmungen über Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten Clause in Contracts

Bestimmungen über Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten. Der Auftragnehmer hat alle Anforderungen des anwendbaren nationa- len und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts („Außenwirt- schaftsrecht“) zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem Besteller spä- testens zwei Wochen nach Bestellung sowie bei Änderungen unver- züglich alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die der Be- steller zur Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts bei Aus-, Ein- und Wiederausfuhr benötigt, insbesondere:

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Samples: siemens-digital-logistics.com, www.aitgmbh.de, www.siemens-logistics.com

Bestimmungen über Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten. Der Auftragnehmer hat alle Anforderungen des anwendbaren nationa- len und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts („Außenwirt- schaftsrecht“) zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem Besteller spä- testens zwei Wochen nach Bestellung sowie bei Änderungen unver- züglich alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die der Be- steller Besteller zur Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts bei Aus-, Ein- und Wiederausfuhr benötigt, insbesondere:

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Bestimmungen über Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten. 16.1 Der Auftragnehmer hat alle Anforderungen des anwendbaren nationa- len nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts („Außenwirt- schaftsrechtAußenwirtschaftsrecht“) zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem Besteller spä- testens spätestens zwei Wochen nach Bestellung sowie bei Änderungen unver- züglich unverzüglich alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die der Be- steller Besteller zur Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts bei Aus-, Ein- und Wiederausfuhr benötigt, insbesondere:.

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