Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall Musterklauseln

Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall. Im Insolvenzfall der Gesellschaft ist der Anleger erheblichen Risiken ausgesetzt und es besteht ein Totalverlustrisiko. Allgemein zielt der Erwerbsvorgang im Rahmen des Index-Produkts auf den Eigentumserwerb ab. Es ist somit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Anleger Eigentum an den dahinterstehenden Krypto-Assets erwirbt. Der Index-Kauf ist somit als Kaufvertrag mit Nebenrechten, etwa der Verwahrung oder dem Rebalancing, zu werten. Wie bei Bitpanda üblich, erwirbt der Anleger somit grundsätzlich Eigentum an den Krypto-Assets. Der Eigentumserwerb bei Krypto-Assets ist jedoch in der juristischen Literatur derzeit umstritten, weil es sich um unkörperliche Sachen handelt, an welchen nach herrschender Meinung kein Eigentum erworben werden kann. Allgemein wird in der Literatur zum Zeitpunkt der Erstellung des gegenständlichen Prospekts eher die Meinung vertreten, dass ein Eigentumserwerb an Krypto-Assets allerdings grundsätzlich möglich ist. Allerdings ist der Modus, also das Verfügungsgeschäft, also der Erwerbsvorgang, für diesen Erwerb noch nicht als abschließend geklärt anzusehen. Teilweise wird vertreten, dass der Eigentumserwerb erst mit tatsächlicher Verfügungsgewalt eintritt, was erst bei Entnahme der Krypto-Assets von einer eigenen verwalteten Wallet gegeben wäre. Die direkte Entnahme des Index-Produkts ist ausgeschlossen - es besteht lediglich die Möglichkeit die Krypto- Assets zu reklamieren und dann zu entnehmen, sofern es sich nicht um Trade- oder Index-Only-Coins handelt. Zudem fehlt höchstrichterliche Rechtsprechung zum Eigentumserwerb an Krypto-Assets. In Summe muss es somit als unklar angesehen werden, ob tatsächlich Eigentum an den Krypto-Assets im Index-Produkt erworben wird. Siehe den Risikofaktor "Kapitel 1, 2.1. Risiko, dass der Eigentumserwerb nicht gewährleistet werden kann" für mehr Details. Die Verwertung im Insolvenzfall erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist unklar, welche Xxxxxxxx ein im Insolvenzfall bestellter Insolvenzverwalter setzen würde. Es kann somit nicht abschließend geklärt werden, ob dieser gewisse Geschäfte anfechten würde und/oder welche insolvenzrechtlichen Sonderrechte akzeptiert werden würden. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der unter Umständen unklaren Eigentumsposition des Index-Anlegers zu sehen (siehe oben). Es besteht somit das Risiko, dass keine bevorzugte Behandlung der Index-Anleger besteht und die Forderungen somit gegenüber der allgemeinen Masse geltend gemacht...
Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall. Im Insolvenzfall der Gesellschaft nimmt jeder Anleger voll am Unternehmerrisiko teil, ein Totalverlust des ein- bezahlten Kapitals ist daher nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht aber keine Nachschusspflicht oder Haftung. Die Haftung der Treuhandkommanditistin und damit der Treugeber ist im Innenverhältnis auf die Höhe der übernommenen Kommanditeinlage und im Außenverhältnis – soweit anwendbar – auf die im Firmenbuch eingetragene Hafteinlage, die gleich der Höhe der Kommanditeinlage ist, beschränkt. Es ist gemäß § 172 Abs. 3 UGB zu beachten, dass die Kommanditeinlage den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt, soweit sie zurückbezahlt wurde. Das gleiche gilt, wenn ein Kommanditist Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapital- anteil durch Verlust unter dem Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist, oder soweit durch Entnah- men der Kapitalanteil unter dem gezeichneten Betrag herabgemindert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beweislast für die Leistung und den Wert der Hafteinlage den Treugeber trifft. Zu darüber hinausgehenden Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder Zahlungen gegenüber Dritten sind die Treuhandkommandi- tistin und damit die Treugeber nicht verpflichtet. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft wird die Komplementärin als Liquidator bestellt. Der Liquidationserlös gebührt der Treuhandkommanditistin und wird entsprechend Anteilsverteilung gemäß der Höhe der eingezahl- ten Einlagen an die Treugeber ausbezahlt.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität investieren, die möglicherweise mit einer höheren Kursvolatilität und einem höheren Risiko behaftet sind als Wertpapiere mit „Investment Grade“-Bewertung. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität.