Common use of Betreten und Befahren des Werksgeländes Clause in Contracts

Betreten und Befahren des Werksgeländes. Beim Betreten und Befahren des Werksgeländes des AG ist den Anweisungen des Fachpersonals des AG zu folgen. Das Betreten oder Befahren des Werksgeländes ist rechtzeitig anzumelden. Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für die Haftung des AG gelten die Regelungen der Ziffern 13.4 und 13.5.

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Samples: www.thueringer-glasfaser.de, www.teag-solar.de, www.tmz-gmbh.de

Betreten und Befahren des Werksgeländes. Beim Betreten und Befahren des Werksgeländes des AG ist den Anweisungen des Fachpersonals des AG zu folgen. Das Betreten oder Befahren des Werksgeländes ist rechtzeitig anzumelden. Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für die Haftung des AG gelten die Regelungen der Ziffern 13.4 11.3 und 13.511.4.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com