Bezahlung. Alle Rechnungen sind bei Erhalt fällig, zahlbar per elektronischer Überweisung in verfügbaren Mitteln. Wenn ein unbestrittener Rechnungsbetrag nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum ("Zahlungsdatum") bei weSystems eingeht, kann weSystems zusätzlich zu allen anderen weSystems zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Abschnitt 8 genannten) nach eigenem Ermessen: (i) Zinsen in Höhe des niedrigeren Satzes von eineinhalb Prozent (1.(i) Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, beginnend mit dem Zahlungsdatum bis zum Datum des Zahlungseingangs bei weSystems, und/oder (ii) eine Leistungsgarantie in Form einer Vorauszahlung ("Leistungsgarantie") verlangen. Mit Ausnahme von gutgläubigen Streitigkeiten, die gemäß Abschnitt 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingereicht werden, unterliegen fällige Zahlungen nicht der Reduzierung, Aufrechnung oder Anpassung jeglicher Art durch den Kunden. Für den Fall, dass weSystems rechtliche Schritte einleitet, um die Eintreibung eines unbestrittenen fälligen Betrages im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieses Serviceauftrags zu betreiben, ist der Kunde für alle weSystems entstandenen angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, diese zu übernehmen.
Appears in 6 contracts
Samples: wesystems.de, wesystems.de, wesystems.de