Kaution Musterklauseln

Kaution a. Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden.
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Kaution. Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro. Diese Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Kaution. Die Kaution ist bei der Ankunft im Haus bar in Reais, Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken zu entrichten. Der Betrag variert je nach Mietdauer, zwischen 500 und 800 Reais. Die Kaution dient ausschließlich dazu, die Interessen des Vermieters hinsichtlich eventueller Schäden am Haus zu sichern. Die Kaution wird bei der Abreise zurückgezahlt, sofern es nicht zu Schäden am Haus oder dessen Inventar gekommen ist. Um das Haus für die nächsten Gäste vorzubereiten, bitten wir Sie, das Haus bis 11 Uhr zu verlassen. Die Anreise ist ab 16 Uhr möglich. An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können An- bzw. Abreise auch individuell abgesprochen werden. Bitte kontaktieren Sie den Vermieter per Mail ein paar Tage vor Ihrer Anreise zwecks Schlüsselübergabe. Der Vermieter stellt Bettbezüge, Handtücher und Küchentücher zur Verfügung. Bei mehr als 6 Übernachtungen wird alle drei Tage eine Zwischen-Reinigung durchgeführt, die im Mietpreis mit inbegriffen ist. Zusätzliches Services wie Taxi-Service vom Flughafen, Ausflüge oder Kurse können gegen einen Aufpreis bestellt werden. Für das Casa Melucia ist eine maximale Belegung von 8 Personen vorgegeben. Haustiere sind nicht erlaubt. Gäste dürfen auch zur Übernachtung mitgebracht werden, sofern die Maximal-Kapazität des Hauses nicht überschritten wird. Es wird aber ausdrücklich davor gewarnt, flüchtige Bekanntschaften mit ins Haus zu nehmen. Strengstens verboten ist es, Minderjährige sexuelle Bekanntschaften (unter 18 Jahren) im Haus unterzubringen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Einsicht in Ausweispapiere zu verlangen sowie bei Verstoss gegen diese Regel den Mietvertrag sofort zu kündigen. Im Casa Melucia ist das Rauchen in den Schlafzimmern und in den Bädern verboten. Wir möchten Sie um Rücksicht bitten, auch in den Wohnzimmern auf das Rauchen zu verzichten, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher und Familien mit Kindern sind. Es bestehen genügend Möglichkeiten, auf den Terrassen zu rauchen. Es ist verboten, Zigarettenstummel auf dem Gelände zu entsorgen. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Ferienhaus und sämtliche Einrichtungen schonend zu behandeln. Der Mieter und seine Mitbewohner haften im vollen Umfang für die durch sie verursachten Schäden am Inventar, am Haus und am Grundstück. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter mitgeteilt werden. Es haftet allein der Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle innerhalb und außerhalb des Hauses, der Treppe und des Pools. Der Mieter...
Kaution a) Die Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme in bar geleistet werden. Das Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt, kann auch eine Zahlung mittels EC-/Maestro-Karte / Girocard oder mittels Kreditkarte erfolgen.
Kaution. Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Xxxx hat vor Ort eine Kaution von € 200,- in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die € 200,- übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.
Kaution. Die Kautionssumme entspricht der Höhe des Eigenanteils im Versicherungsfall. Vor der Abfahrt muss die Kaution per Bank überwiesen werden oder bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Bezahlen mit Kreditkarte ist nicht möglich. Die Kaution wird, falls das Schiff in der vereinbarten Zeit sauber, mit allen Ausrüstungsgegenständen und ohne Schaden abgegeben wird, innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei einem Schaden können die Kosten in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden. Falls die Schadensumme nicht direkt festgestellt werden kann, so wird die gesamte Kaution einbehalten. Nach Feststellung der Schadensumme wird diese dann mit der Kaution verrechnet. In diesem Fall wird die Endabrechnung nach der Reparatur des Schadens erfolgen. Yachtcharter De Drait empfehlt den Abschluss einer Kautionsabsicherung, welche je nach Schiff zwischen der 72 € und 150 € liegt.
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme ver- langen. Diese Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstellung, zu tragen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.