Kaution Musterklauseln

Kaution a. Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden. b. Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Kaution. Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro. Diese Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Kaution a.) Der Mieter verpflichtet sich, eine vereinbarte Kaution von 1000 € vor Mietbeginn zu entrichten. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe per EC-Karte oder in bar zu bezahlen bzw. muss vor Mietbeginn auf das unten genannte Konto eingegangen sein. Es besteht die Möglichkeit, eine Selbstbehalt-Reduzierungs-Versicherung abzuschließen. b.) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges am Wochenende wird die Kaution frühestens am nächsten Werktag abgerechnet. c.) Wird das Fahrzeug in einem Zustand abgegeben, in dem die Abnahme nicht oder nur eingeschränkt erfolgen kann, wird die Kaution erst nach dem Herstellen eines abnahmefähigen Zustandes und der erfolgten Abnahme erstattet. Hierfür anfallende Kosten werden mit der Kaution verrechnet. d.) Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände inkl. der gesamten Ausrüstung werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat. Ausfall von Zubehör berechtigt nicht zur Mietminderung! e.) Ohne die Hinterlegung der Kaution und der vollständigen Bezahlung der Miete inkl. aller Zusatzkosten und evtl. Gebühren wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Konto: Sparkasse Kaufbeuren IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 - BIG: XXXXXXX0XXX f.) Die Kaution wird per Banküberweisung auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen. Sofern keine Abzüge vorliegen, wird die Kaution binnen 10 Tagen zurück überwiesen. Beim Vorliegen eines Mangels oder Schadens wird der Restbetrag der Kaution erst nach dessen Abwicklung und vollständiger Berechnung zurückerstattet.
Kaution. 12.1. Landal GreenParks kann Ihnen zu Beginn des Aufenthaltes eine Kaution abverlangen. Die Kaution beträgt maximal den Gesamtbetrag Ihrer Buchung pro Mietobjekt und/oder Campingplatz. In den Parks in Dänemark beträgt die Kaution maximal den Gesamtbetrag Ihrer Buchung pro Unterkunft und ist vor Ort in dänischen Kronen zu zahlen. Die Kaution kann jedoch, wenn die Umstände das erfordern (z.B. bei Anmietung durch eine Gruppe), erhöht werden. 12.2. Die Kaution dient der Gewährleistung von Schäden und/oder Kosten - im weitesten Sinne des Wortes - die für Landal GreenParks bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen eines Mieters entstehen können. 12.3. Sollte die Kaution nicht unmittelbar entrichtet werden, ist Landal GreenParks berechtigt, dem Mieter und/oder den Nutzern und dessen Begleiter den Zugang zum Mietobjekt und/oder Campingplatz und die Nutzung des Mietobjekts und/oder Campingplatzes zu untersagen. 12.4. Sollten Sie mit der Bezahlung der Kaution in Verzug sein, ist Landal GreenParks zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (zu annullieren). 12.5. Die Kaution oder der eventuelle Restbetrag der Kaution wird nach Abzug der Forderungen (Schäden am Inventar/Mietobjekt und/oder sonstige Kosten) dem Mieter und/oder den Nutzern und dessen Begleiter von Landal GreenParks rückerstattet. Mögliche (weitere) Schadensersatzansprüche verfallen durch diese Rückerstattung nicht. 12.6. In Dänemark erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich in dänischen Kronen. Landal GreenParks haftet nicht für negative Wechselkursdifferenzen.
Kaution. Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe. (4) Fremde Währung Wenn Sie Kosten der Absätze 1 bis 3 in fremder Währung bezahlt haben, er- statten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten verauslagt haben (5) Voraussetzung für die Kostenübernahme Sie können verlangen, dass wir die von uns zu tragenden Kosten überneh- men, sobald Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind oder diese Verpflichtung bereits erfüllt haben. (6) Vereinbarte Versicherungssumme als Grenze Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die jeweils vereinbarte Ver- sicherungssumme. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Versicherungsfalls rechnen wir hierbei zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. 1.8 Welche Rechte haben Sie bei der Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts? (1) Auswahl des Rechtsanwalts Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Wir wählen den Rechtsanwalt aus a) wenn Sie das verlangen, b) oder wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die umgehende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint. (2) Beauftragung des Rechtsanwalts Wenn Sie den Rechtsanwalt nicht schon selbst beauftragt haben, wird dieser von uns in Ihrem Namen beauftragt. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind wir nicht verantwortlich. 1.9 In welchen Ländern haben Sie diesen Versicherungsschutz? (1) Hier sind Sie versichert: Ihr Rechtsschutz gilt, soweit sich aus Ziffer 1.5 (Leistungsarten) nichts anderes ergibt, wenn ein Gericht oder eine Behörde • in Europa, • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, • auf den Kanarischen Inseln, • auf Madeira, • auf den Azoren für ein Verfahren gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinter- essen dort verfolgen. (2) Hier gilt Ihr Rechtsschutz mit Einschränkungen: Außerhalb des Geltungsbereichs nach Absatz 1 tragen wir, soweit sich aus Ziffer 1.5 (Leistungsarten) nichts anderes ergibt, Kosten bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Höchstbetrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Versicherungsfällen, die dort während eines längs- tens zwölf Monate dauernden Aufenthalts eintreten.
Kaution. Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Xxxx hat vor Ort eine Kaution von € 200,- in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die € 200,- übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme ver- langen. Diese Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstellung, zu tragen.
Kaution. 1. Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen, an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 150,- € in bar zu zahlen. Die Kaution ist bei der Schlüsselübergabe zu entrichten. 2. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Vermieter spätestens binnen 7 Tagen über die Kaution abzurechnen und die verbleibende Kautionssumme an den Mieter zurück zu zahlen, sofern alle entstandenen Schäden durch den Mieter ausgeglichen wurden.