Bezugsberechtigte. Die Personen, an welche wir die fällige Versicherungsleistung erbringen. Die Bezugs- berechtigten sind im Versicherungsschein bzw. in den Speziellen Vertragsbedingungen defi- niert. Die gesetzlichen Vorgaben für die Direkt- versicherung sind dabei berücksichtigt.
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Bezugsberechtigte. Die Personen, an welche wir die fällige Versicherungsleistung Versiche- rungsleistung erbringen. Die Bezugs- berechtigten Bezugsberechtigten sind im Versicherungsschein bzw. in den Speziellen spe- ziellen Vertragsbedingungen defi- niertdefiniert. Die gesetzlichen ge- setzlichen Vorgaben für die Direkt- versicherung Direktversicherung sind dabei berücksichtigt.
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Bezugsberechtigte. Die Personen, an welche wir die fällige Versicherungsleistung Versiche- rungsleistung erbringen. Die Bezugs- berechtigten Bezugsberechtigten sind im Versicherungsschein bzw. in den Speziellen spezi- ellen Vertragsbedingungen defi- niertdefiniert. Die gesetzlichen gesetz- lichen Vorgaben für die Direkt- versicherung Direktversicherung sind dabei berücksichtigt.
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