Buchbarer Live-Event-Support Musterklauseln

Buchbarer Live-Event-Support. 1. Der buchbare Live-Event-Support ist ein dedizierter Echtzeit-Support für die Live-Events des Kunden oder deren Vorbereitung. Support-Mitarbeiter werden im Voraus für die Unterstützung des Live-Events des Kunden gebucht. 2. Der buchbare Live-Event-Support wird auf Stundenbasis berechnet und ist a) Teil des Auftragsformulars für gehostete Dienste, des unterschriebenen Angebots oder Vertrags b) Teil eines separaten Auftrags oder Vertrags. 3. Die Reaktionszeit des buchbaren Live-Event-Supports ist abhängig vom Verhältnis zwischen gebuchten Support-Agenten und Support-Anfragen. Die Anzahl der empfohlenen Supportmitarbeiter hängt daher von der Größe des Events, der Komplexität und der Vertrautheit der Benutzer mit dem gehosteten Dienst ab. 4. Der buchbare Live-Event-Support kann für die Event Vorbereitung, beispielsweise für die Einrichtung des gehosteten Diensts, Dry-Runs, Proben, oder während des Events verwendet werden. 5. Eine Buchung für Live-Event-Support muss die folgenden Informationen enthalten a) Support Zeitraum (Start & Enddatum + Uhrzeit + Zeitzone) b) Die benötigte Anzahl an Support Agents c) Benötigte Support Kanäle (z.B.: E-Mail, Chat, Telefon) d) Zielgruppe, Welche den Live Event Support kontaktieren darf. (z.B.: Organisatoren und Referenten) e) Xxxxxx Kontaktperson/en für Rückfragen während des Events. 6. Die Mindestdauer eines Supportzeitraums beträgt zwei Stunden. 7. Live-Event-Support muss mit dem Provider mindestens zwei Wochen im Voraus vereinbart werden, Buchungen oder Änderungen in kürzeren Zeiträumen können bei Zustimmung des Providers arrangiert werden. 8. Die mangelnde Erreichbarkeit des Supports während nicht gebuchter oder nicht genehmigter Support-Zeiträume berechtigt nicht zu einer Kompensation. 9. Der Live-Event-Support deckt nur Probleme ab, die in direktem Zusammenhang mit dem gehosteten Dienst stehen (z. B. Konfiguration, Onboarding-Probleme, Nutzung). 10. Die folgenden Themen werden explizit nicht vom Live-Event-Support abgedeckt: a) Probleme & Fragen zum Veranstaltungsinhalt oder zur Organisation. b) Probleme mit nicht unterstützter Hardware, Betriebssystemen, Software und Browsern c) Probleme mit 3rd-Party-Software, die vom Kunden integriert oder bereitgestellt wurde

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  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.