Darlehensgewährung; Darlehenszweck Musterklauseln

Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich die Durchführung des Projekts, wie es in der Anlage „Projektbeschreibung“ („Projektbeschreibung“) näher beschrieben ist („Darlehens- zweck“). Falls dies in den Emissionsbezogenen Angaben ausdrücklich vorgesehen ist, umfasst der Darlehenszweck außerdem die Deckung der Transaktionskosten für die Finanzierung durch dieses Crowdfunding (vgl. hierzu noch Ziffer 5.4).
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Der Darlehenszweck („Darlehenszweck“) ergibt sich aus den Emissionsbezogenen Angaben und der näheren Beschreibung in der Anlage „Projektprofil“ („Projektprofil“). Falls dies in den Emissionsbezogenen Angaben ausdrücklich vorgesehen ist, umfasst der Darle- henszweck außerdem die Deckung der Transaktionskosten für die Finanzierung durch dieses Crowdfunding.
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2. Der Darlehenszweck („Darlehenszweck“) ergibt sich aus den Projektbezogenen Angaben und der näheren Beschreibung in der Anlage „Projektbeschreibung“ („Projektbeschreibung“). Falls dies in den Projektbezogenen Angaben ausdrücklich vorgesehen ist, umfasst der Darlehenszweck außerdem die Deckung der Transaktionskosten für die Finanzierung durch dieses Crowdfunding (vgl. hierzu noch Ziffer 5.4).
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich die Weiterleitung der Darlehensvaluta in Form des Weiterlei- tungskredits an den Projektinhaber zum Zweck der Durchführung des Projekts, wie es in der Anlage „Pro- jektprofil“ („Projektprofil“) näher beschrieben ist („Darlehenszweck“) sowie – falls dies die Emissionsbe- zogenen Angaben ausdrücklich vorsehen – die Umsatzsteuerfinanzierung sowie die Deckung der Projekt- entwicklungs- und Transaktionskosten für die Finanzierung durch dieses Crowdfunding (vgl. hierzu noch Ziffer 5.4).
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich die Umsetzung der unternehmerischen Wachs- tumsstrategie, die in der Anlegerbroschüre (Anlage 1) näher beschrieben ist („Darlehens- zweck“), sowie die Deckung der Transaktionskosten dieser Finanzierung.
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Nachrangdarlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich die Finanzierung der Entwicklung der Projektrechte, die in der Anlagebroschüre (Anlage 1) näher beschrieben ist („Darlehenszweck“), sowie die Deckung der Transaktionskosten dieser Finanzierung.
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Darlehensvertrag angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Der Darlehenszweck („Darlehenszweck“) ist ausschließlich die Weiterleitung der Dar- lehensvaluta als Teil eines vom Darlehensnehmer auszureichenden Darlehens an den Projekt- inhaber zum Zweck der Mitfinanzierung weiterer Projekte der Gesellschafterin, die in den emis- sionsbezogenen Angaben und in der Anlage „Projektprofil“ („Projektprofil“) näher beschrie- ben sind („Darlehenszweck“), sowie – falls dies der Darlehensvertrag ausdrücklich vorsieht- die Deckung der Transaktionskosten für die Finanzierung durch dieses Crowdfunding (vgl. hierzu noch Ziffer 5.4).
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckge- bundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe ("Dar- lehensbetrag"). 1.2 Darlehenszweck ist die Umsetzung des Investitionsvorhabens, welches in der Entwicklung des Elektrofahrzeugs Sion und unabhängig da- von die Entwicklung von Technologien in den Bereichen Photovoltaik und Mobilitätsdienstleistungen besteht, sowie die Deckung der Transaktions- kosten dieser Finanzierung.
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre in der im Zeichnungsschein individuell angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich die Finanzierung der Entwicklung weiterer Projekte im Bereich erneuerbarer Energien, die in der Anlagebroschüre (Anlage 1) näher beschrieben ist („Darlehenszweck“).
Darlehensgewährung; Darlehenszweck. 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Zeichnungsschein angegebenen Höhe („Darlehensbetrag“). 1.2 Darlehenszweck ist die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs des Darlehensnehmers zur Umsetzung dessen unternehmerischen Strategie, die in der Anlage „Projektbeschreibung“ („Projektbeschreibung“) näher beschrieben ist („Darlehenszweck“), sowie die Deckung der Transaktionskosten für die Durchführung der Crowdfunding-Finanzierungsrunde (Ziffer 5.3). Das Darlehen soll in den Grenzen der Projektbeschreibung für den laufenden Geschäftsbetrieb und dabei zunächst vorranging für die Produktweiterentwicklung der innovativen Rollstuhlsteu- erung munevo DRIVE sowie Marketing- und Vertriebsmaßnahmen für dessen Vermarktung im europäischen Ausland verwendet werden.