Darstellung der beantragten Mittel Musterklauseln

Darstellung der beantragten Mittel. Für IP-Wunde werden flächendeckende Behandlernetzwerke und zentral verfügbare vernetzende IT-Strukturen aufgebaut. Die Kosten hierfür sind nicht unmittelbar fallbezogene gesundheitliche Versorgungsleistungen, aber notwendige Voraussetzung, um die digitale Transformation der Wundversorgung in regelversorgungsnahen Strukturen zu realisieren. Hierzu gehören • Netzwerkmanagement: Die Kalkulation der Kapazität basiert auf Erfahrungen von IVP aus über 10 Jahren Netzwerkmanagement für Selektivverträge mit rund 70 Kostenträgern und rund 3.000 eingeschlossenen Netzwerkpartnern in allen Teilen Deutschlands • Etablierung einer zentralen IT-Plattform: Die Kostenkalkulation basiert auf Erfahrung aus über 10 Jahren Entwicklung, Betrieb und projektspezifischen Anpassungen der IVPnet für o.g. Selektivverträge In den für IP-Wunde neu strukturierten Behandlungspfaden werden PV und SWP besondere Versorgungsleistungen erbringen, die in der Regelversorgung nicht erbracht werden. Diese Positionen sind fallbezogen und werden als Pauschalen bzw. Einzelleistungen für besonderen Aufwand vergütet. Die Leistungsinhalte und Aufwände wurden seitens KVHB mit Fachvertretern abgestimmt, angemessene Vergütungssätze in Anlehnung an vergleichbare Leistungen der Regelversorgung und Selektivverträgen ermittelt und mit der AOK HB plausibilisiert: Einschreibepauschale PV Einschreibung Selektivvertrag, Anlegen Wundfallakte 15 € einmalig Quartalspauschale PV Austausch mit SWP, Befundweiterleitung, Abstimmung Diagnostik, Therapieziele, Dokumentation 25 € je Quartal Erstdiagnostik SWP Diff.-diagnostik, Therapieplanung, Patientenedukation 180 € einmalig Ärztliche Versorgungsleistung SWP Intensivierte Therapiesteuerung, Wundassessments, regelmäßige Erfolgskontrolle je 70 €, Ø 14x pro Patient Versorg.leistung Wundmanagerin SWP Wundassessment, Dokumentation in Wundfallakte, Casemanagement Je 40 €, Ø 36x pro Patient Durchführung Wundboard Detaillierte Analyse einer Wundfallakte; Konsiliar. tele- medizin. Beratung, Dokumentation in Wundfallakte je 60 €, Ø 1x pro Patient Zwischenanalyse SWP Kontrolle der Therapieziele, Adjustierung der Therapie, Dokumentation in Wundfallakte je 40 €, Ø 1x pro Patient Abschlussbehandlung Abschlussgespräch, abschließende Patienteneduka- tion, Erfragen Patientenselbsteinschätzung 70 € einmalig Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Besuche bei immobilen Patienten 55€ pro Besuch Im Rahmen der Regelversorgung werden weiterhin gemäß dem Leistungskatalog des einheitlichen Bewertungsstabs (EBM) fü...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.