Datenimport Musterklauseln

Datenimport. FOXTAG bietet dem Kunden die Möglichkeit, Kunden-, Objekt- und Anlagendaten in die FOXTAG-Datenbank zu importieren oder diese manuell einzutragen. Der Kunden kann, sofern von FOXTAG angeboten, beispielhaft vorkonfigurierte Serviceabläufe wie z.B. für Wartungen für ausgewählte Anlagen- oder Gerätetypen auswählen, diese verändern und / oder neue Serviceabläufe für neue Anlagen- und Gerätetypen erstellen. FOXTAG bietet dem Kunden abhängig vom genutzten Leistungspaket die Möglichkeit, kundenseitig vorhandene Softwaresysteme wie z.B. ERP-Software für Warenwirtschaft mit Foxtag über eine API zu verbinden. Foxtag hat dazu eine API-Schnittstelle definiert, die abhängig vom genutzten Leistungspaket, genutzt werden kann. Der Kunde ist für die Anbindung an die API selbst verantwortlich und trägt die Aufwände, die durch die Anbindung für ihn entstehen. Informationen zu den Leistungspaketen, in denen eine solche API-Anbindung unterstützt wird, enthält die Leistungsbeschreibung.

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen