Datenzugriff Musterklauseln

Datenzugriff. Bei Arbeiten, die auf den Rechnern des Kunden stattfinden, übernimmt der Kunde die Verantwortung für den berechtigten Zugriff auf die entsprechenden Daten. Müssen Dienstleistungen auf BITWORKS eigenen Rechnern mit direkter Verbindung zu Rechnern des Kunden durchgeführt werden, müssen sämtliche Maßnahmen beider Seiten zur Ver- hinderung von unberechtigten Zugriffen auf die Rechensysteme und Daten des Kunden und BITWORKS getroffen werden.
Datenzugriff. Die zur Nutzung von Datenverarbeitungssystemen berechtigten Personen erhalten nur Zugang zu den personenbezogenen Daten, zu denen sie berechtigt sind. Zu den Maßnahmen gehören:
Datenzugriff. Es gilt die Datenschutzvereinbarung. EUROPEAN Business-Ecademy erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. Die Datenspeicherung erfolgt in Deutschland. Bei allen Kursen erhalten die Kunden nach Teilnahme und Wunsch ein Teilnahmezertifikat. Dies gilt nicht, wenn sich dem Kurs der EUROPEAN Business-Ecademy eine externe Prüfung vor einer anderen Institution als der EUROPEAN Business-Ecademy (z.B. IHK) anschließt. Für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungstermine, Kosten der Prüfung und Zulassungsbedingungen durch die externe Institution übernimmt die EUROPEAN Business-Ecademy keine Haftung. EUROPEAN Business-Ecademy behält sich vor, Passagen von Kursen per Foto- und/oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Diese Aufnahmen werden nicht auf www. EUROPEAN Xxxxxxxx-Xxxxxxx.xx und ihr angeschlossenen Internetplattformen veröffentlicht. Der Kunde ist berechtigt der Aufnahme und Veröffentlichung formlos zu widersprechen.
Datenzugriff. Xxxx hat zur Unterstützung des Kunden und bis zur gegenteiligen schriftlichen Wei- sung das Recht, jederzeit selber auf die Kundendaten zuzugreifen. Veränderungen von Kundendaten durch Redi (z.B. anlässlich von Hilfestellungen bei Problemen des Kunden) werden im Regelfall in Absprache mit dem Kunden vor- genommen und von Redi summarisch protokolliert. Diese Veränderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr.
Datenzugriff. Wenn personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, so beachtet InKonstellation die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Veranstalter speichert die übermittelten personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur Abwicklung der Anmeldung. Sollte der Teilnehmer weitere Informationen über Veranstaltungen wünschen, muss er einwilligen. Zu diesem Zwecke kann er dem Veranstalter im Rahmen des Anmeldevorganges unter xxx.Xx-Xxxxxxxxxxxxx.xx die Einwilligung erteilen. Bei allen Kursen erhalten die Teilnehmer nach Teilnahme und Wunsch ein Teilnahmezertifikat. Dies setzt voraus, dass die Teilnahmegebühren vollständig bezahlt wurden. Das Zertifikat wird dann nicht erteilt, wenn sich dem Kurs eine externe Prüfung vor einer anderen Institution als InKonstellation (z.B. DVCT) anschließt. Für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungstermine, Kosten der Prüfung und Zulassungsbedingungen durch die externe Institution übernimmt InKonstellation keine Haftung. InKonstellation behält sich das Recht vor, die im Kurs erstellten Abschlussarbeiten auf der eigenen Webpräsenzen komplett oder in Auszügen zu veröffentlichen. Auf Wunsch kann die Abschlussarbeit anonym veröffentlicht werden. Teilnehmer haben bei Ihren Arbeiten auf bestehende Gesetze, speziell genannt: Das Recht am Bild bzw. bestehendes Copyright, zu beachten. Eine Verletzung von Bildrechten kann zu erheblichem finanziellem Schaden führen, den wir gegenüber dem Teilnehmer/in in Regress nehmen. Der Teilnehmer ist mithin verpflichtet, im Rahmen der Veröffentlichung / bereitgestellten Inhalten keine Rechte Dritter zu verletzten. Sollte dies dennoch der Fall sein, stellt der Teilnehmer InKonstellation vor etwaigen Ansprüchen Dritter frei. InKonstellation behält sich vor, Passagen von Kursen per Foto- und / oder Videoaufnahmen zu dokumentieren und auf InKonstellation sowie in sozialen Netzwerken und ihrer angeschlossenen Internetplattformen zur Ansicht durch Besucher der Seite zu veröffentlichen. Eine entsprechende Einwilligung vom Teilnehmer wird eingeholt. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit Bestätigung dieser AGB sowie Buchung eines Kurses ausdrücklich bereit, dass Bilder / Videoaufnahmen, auf welchen der Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an einem Kurs abgebildet ist, im Rahmen des Internetauftrittes und / oder der Social-Media-Präsenz von InKonstellation abgebildet werden kann. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis hierzu jederzeit widerrufen. Der Teilne...
Datenzugriff. Es gilt die auf der Internetseite jederzeit abrufbare Datenschutzvereinbarung. Viatarot erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. § 14 Schlussbestimmungen
Datenzugriff. Es gilt die Datenschutzvereinbarung. Die LIMBAS GmbH erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. Die Datenspeicherung erfolgt in Deutschland. Die LIMBAS GmbH ist berechtigt, auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinzuweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde darf keine Mitarbeiter der LIMBAS GmbH bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abwerben, anstellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR pro Zuwiderhandlung fällig, soweit den Kunden ein Verschulden trifft.
Datenzugriff. Es gilt die Datenschutzvereinbarung. Die Xxxx Xxxx Akademie erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. Die Datenspei- cherung erfolgt in Deutschland. Bei allen Kursen erhalten die Kunden nach Teilnahme und Wunsch ein Teilnahmezertifikat. Dies gilt nicht, wenn sich dem Kurs der Xxxx Xxxx Akademie eine externe Prüfung vor einer anderen Institution als der Xxxx Xxxx Akademie (z.B. IHK) anschließt. Für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungstermine, Kosten der Prüfung und Zulassungsbedingungen durch die externe Institution übernimmt die Xxxx Xxxx Akademie keine Haftung. Xxxx Xxxx Akademie behält sich vor, Passagen von Kursen per Foto- und/oder Videoaufnahmen zu dokumentieren und auf xxx.xxxx-xxxxx.xx und ihrer angeschlossenen Internetplattformen zur Ansichtnahme durch Besucher der Seite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt der Aufnahme und Veröffentlichung formlos zu widersprechen.
Datenzugriff. Auftraggeberdaten werden über die Cloud-Service-API an den Cloud Service übertragen. Diese werden im Cloud Service nur so lange beibehalten, wie es für die Weitergabe von Daten an die verbundene Anwendung oder den verbundenen Service erforderlich ist. Aus diesem Grund kann der Auftraggeber während der Laufzeit oder danach nicht über den Cloud Service auf Auftraggeberdaten zugreifen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.