Zahlungsverzug. Microsoft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Verzugsgebühr auf Zahlungen an Microsoft, die mehr als fünfzehn (15) Kalendertage überfällig sind, zu verlangen, und zwar in Höhe von zwei Prozent (2 %) des zu zahlenden Gesamtbetrags, monatlich berechnet und zahlbar, oder in Höhe des höchsten, gesetzlich zulässigen Betrages, sofern dieser geringer ist.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Zahlungsverzug. Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Zahlungsverzug. Werden die aus einem Darlehen geschul- deten Verbindlichkeiten nicht zu den ver- einbarten Fälligkeiten oder nach Mahnung geleistet, so gerät der Darlehensnehmer in Verzug. Es liegt jedoch kein Verzug vor, so- lange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, der nicht vom Darlehensneh- mer zu vertreten ist. Im Falle des Verzugs hat der Darlehensnehmer grundsätzlich den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Siehe Verzugszinssatz.
Zahlungsverzug. 5.1. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragneh- mer berechtigt, nach Mahnung und entsprechender Ankündigung laufende Vertragsleistungen zurückzuhalten, auszusetzen bzw. ein- stellen, bis der Kunde die ausstehenden Zahlungen geleistet hat (Zu- rückbehaltungsrecht). Der fortlaufende Vergütungsanspruch für die ausgesetzte Vertragsleistung bleibt hiervon unberührt. Befindet sich der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit 2 Mo- natsentgelten in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das ent- sprechende Vertragsverhältnis zu kündigen; als Ausfallentschädi- gung werden 50% der noch ausstehenden Vergütung auf die regu- läre Vertragslaufzeit fällig.
5.2. Für jede notwendige Mahnung des Kunden im Falle des Zah- lungsverzuges kann der Auftragnehmer eine Mahnpauschale i.H.v. 10,00 EUR berechnen, die nicht auf sonstige Verzugsschadenersatz- ansprüche angerechnet wird.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Vertragsleistungen zurückzuhalten bzw. auszusetzen, soweit und solange die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen durch den Kunden nicht er- füllt sind und/oder der Kunde eine notwendige Mitwirkungsleistung nicht erbringt. Der fortlaufende Vergütungsanspruch für die ausge- setzte Vertragsleistung bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsverzug. 9.1. Ab Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles befindet sich der Kunde automatisch in Verzug, soweit nicht die Leistung infolge eines Umstandes unter- bleibt, den er nicht zu vertreten hat. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Uns steht im Ver- zugsfall auch die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu. Wir behalten uns die Geltendmachung wei- tergehender Verzugsschäden vor. In jedem Fall bleibt gegenüber Kaufleuten un- ser gesetzlicher Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§§ 352, 353 des Handelsgesetzbuchs (HGB)) vom Tag der Fälligkeit an unberührt.
9.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehal- tungsrechts nur berechtigt, soweit (a) sein dafür herangezogener Gegenan- spruch entweder unbestritten oder in einem Titel, gegen den ein Rechtsmittel nicht (mehr) statthaft ist, rechtskräftig festgestellt oder (b) im Fall prozessualer Geltendmachung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung entschei- dungsreif ist oder (c) im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zum Hauptan- spruch steht.
9.3. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den ge- setzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 des Bürgerlichen Ge- setzbuchs (BGB)). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Zahlungsverzug. Wird die dem Kunden zugegangene Rechnung nicht bis zu ihrem Fälligkeitsdatum beglichen, befindet sich der Kunde ab dem darauf folgenden Tag im Zahlungsverzug. Ist der Kunde ein Unternehmer ist IPAX, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Verzugszinsen mit einem effektiven Jahreszinssatzes von 10% zu verrechnen. Ist der Kunde ein Verbraucher ist IPAX, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden be- rechtigt Verzugszinsen mit einem effektiven Jahreszinssatzes von 4% zu verrechnen. Die Verzinsung erfolgt monatlich. Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen werden hier- durch nicht beeinträchtigt. Befindet sich der Kunde länger als 10 Tage im Zahlungsverzug ist IPAX berechtigt seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller Ausstände ganz oder teilweise auszusetzen, Zugänge und Ac- counts vorübergehend zu sperren, sowie Server zu deaktivieren oder Datenverbindungen abzuschalten. IPAX verpflichtet sich jedoch die Daten des Kunden weiterhin zu speichern und die Leistung und die dafür erforderlichen Kapazitäten bereit zu halten, sodass Sperren oder Leistungseinschränkungen nach Zahlungseingang umgehend wieder aufgehoben werden können. Für den Zeitraum in dem die Leistung aufgrund einer solchen, durch den Zahlungsverzug des Kunden veranlassten Einschränkung, für den Kunden nicht, oder nicht vollständig nutzbar war, steht dem Kunden keine Entgeltminderung zu. Befindet sich der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug ist IPAX berechtigt den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und entsprechenden Schadenersatz geltend zu machen (siehe Punkt 11. Beendigung des Vertrags). Xxxxxxxxxxxxxxx 00/0/0/00 0000 Xxxx FN 000000x XX Xxxx Telefon +00 0 000 00 00 Fax +00 0 000 00 00 00 E-Mail xxxxxx@xxxx.xx Web xxxx://xxx.xxxx.xx/ Konto-Nr. 51846000102 UID ATU62559500 IBAN XX000000000000000000 BIC XXXXXXXX 17/23 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug hat IPAX das Recht, aber nicht die Pflicht entsprechende Mahnschreiben zu senden. Dafür werden die folgenden Mahnspesen als Aufwandsersatz verrechnet.
Zahlungsverzug. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
Zahlungsverzug. Wenn die Emittentin aus irgendeinem Grund die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, wird der ausstehende Betrag vom Tag der Fälligkeit (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen (ausschließlich) mit 12,00 % p.a. verzinst. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens im Falle eines Zahlungsverzugs ist nicht ausgeschlossen.
Zahlungsverzug. Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.