Datenübermittlung für Abrechnungszwecke Musterklauseln

Datenübermittlung für Abrechnungszwecke. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt beauftragt auf Grundlage von § 295a SGB V die Kassenärztliche Vereinigung Ham- burg mit der Abrechnung der erbrachten Untersu- chung. Umseitig erhalten Sie Informationen, welche Daten von der Arztpraxis hierfür an die Kassenärztliche Vereini- gung übermittelt werden. Soweit Sie mit der Erhebung, Verarbeitung und Nut- zung Ihrer personenbezogenen Daten an die Kassen- ärztliche Vereinigung einverstanden sind, erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Einwilligung. Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme einfach durch Ihre Unterschrift auf der umseitigen Teilnahmeerklä- rung. Ihre Erklärung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder zur Niederschrift bei Ihrer Krankenkasse widerrufen. Konkrete Adressangaben finden Sie in der Teilnahme- erklärung. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn Sie ihn innerhalb der zwei Wochen an die Krankenkasse absenden.
Datenübermittlung für Abrechnungszwecke. Für die Abrechnung der Behandlung werden folgende Daten durch den teilnehmenden Arzt an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Kontaktdaten, Versi- chertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungs- tag, Vertragsdaten, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD 10 sowie weitere zur Abrechnung erforderliche Daten, welche abschließend in § 295 SGB V geregelt sind. Die KV Sachsen übermittelt die zur Abrechnung erforderlichen Daten auf elektronischem Wege an die IKK classic. Die Abrechnung der Vertragsärzte erfolgt gemäß § 295 SGB V über die KV Sachsen. Eine datenschutzkonforme Abwicklung der Abrechnung ist sichergestellt.
Datenübermittlung für Abrechnungszwecke. Ihre Krankenkasse erhält zudem Daten zu Abrechnungszwecken. Eine datenschutzkonforme Abrechnung der Ärzte wird sichergestellt. Die Abrechnung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütungen erfolgt für die ärztlichen Leistungen ge- mäß § 295 SGB V über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Bei diesen Daten handelt es sich um Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Kontaktdaten, Versichertennummer, Kassenzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Vertragsdaten, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD-10, Leistungsziffern und ihr Wert. Sie können jederzeit Auskunft über die im Rahmen der besonderen Versorgung zu Ihrer Person gespeicherten Daten bzw. Einsicht in Ihre Behandlungsakte bei Ihrem behandelnden Arzt erhalten. Durch die besondere Versorgung möchte Ihre Krankenkasse eine bessere Versorgung gemeinsam mit Ihrem behandeln- den Arzt anbieten. Zur Überprüfung der tatsächlichen Veränderungen im Rahmen der besonderen Versorgung nutzt die Krankenkasse Ihre Leistungs- und Abrechnungsdaten (Versicherungsart, Arbeitsunfähigkeitszeiten und -kosten mit Di- agnosen, ambulante Abrechnungs- und Leistungsdaten, Krankenhauszeiten und -kosten mit Diagnosen, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mit Diagnosen und Kosten, Dauer und Kosten der Häuslichen Krankenpflege, Art und Kosten von verordneten Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Pflegeleistungen und -kosten). Die Daten bei der Krankenkasse werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 284 Abs.1 Nr.13 SGB V in Verb. mit § 140a SGB V erhoben und gespeichert. Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (z.B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI) gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben folgende Rechte: • Das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X) • Das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) • Das Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) • Das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) • Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) Bei der Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bi...
Datenübermittlung für Abrechnungszwecke. Die Leistungserbringer beauftragen die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen Ihrer Behandlung. Die Teilnahmeerklärung informiert Sie darüber, welche Daten von den Leistungserbringern dazu an die Abrechnungsstelle übermittelt werden. Soweit Sie mit der Übermittlung Ihrer Daten an die Abrechnungsstelle einverstanden sind, erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Einwilligung.
Datenübermittlung für Abrechnungszwecke. Die Leistungserbringer beauftragen eine andere Stelle mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen Ihrer Behandlung. Umseitig erhalten Sie Informationen, wel- che Daten von den Leistungserbringern zu diesem Zwecke an die Abrechnungsstelle übermittelt werden. Soweit Sie mit der Übermittlung Ihrer Daten an die Ab- rechnungsstelle einverstanden sind, erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Einwilligung.