Common use of Datenübermittlung in Drittländer Clause in Contracts

Datenübermittlung in Drittländer. Einige der Auslandsvertretungen, Gesellschaften der Unternehmensgruppe Messe Berlin, Partnerunternehmen bzw. Auftrags- verarbeiter haben ihren Sitz in Drittländern außerhalb der EU, die nicht das gleiche Datenschutzniveau für personenbezogene Daten bieten wie die EU, insbesondere aufgrund des Fehlens eines gesetzlichen Rahmens, unabhängiger Aufsichtsbehörden oder Datenschutzrechte und Rechtsbehelfe. Die Übermittlung personenbezogener Daten in solche Drittländer erfolgt, soweit in Bezug auf das Drittland bzw. die Organisation ein Beschluss der Europäischen Kommission über das Bestehen eines ange- messenen Schutzniveaus (Art. 45 (3) DS-GVO) vorliegt und ansonsten vorbehaltlich geeigneter Garantien im Sinne von Art. 46 DS-GVO, insbesondere die von der Europäischen Kommission genehmigten Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 (2) (c) DS-GVO und ggf. zusätzliche Maßnahmen, wenn nötig. Von den Garantien kann auf Anfrage (z.B. per E-Mail –Kontaktdaten siehe Abschnitt 1 oben) eine Kopie erhalten werden. Im Hinblick auf die Datenübermittlung an Auslandsvertretungen, andere Nutzer der digitalen Veranstaltungsplattform, Websitebesucher sowie Drittanbieter von sozialen Medien ist die Übermittlung zur Vertragserfüllung erforderlich (Art. 49 (1) (b/c) DS-GVO); ansonsten erfolgt sie aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung trotz des fehlenden angemessenen Datenschutzes in den Drittländern außerhalb der EU und der damit verbundenen Risiken (Art. 49

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Datenübermittlung in Drittländer. Einige der Auslandsvertretungen, Gesellschaften der Unternehmensgruppe Messe Berlin, Partnerunternehmen bzw. Auftrags- verarbeiter haben ihren Sitz in Drittländern außerhalb der EU, die nicht das gleiche Datenschutzniveau für personenbezogene personenbezogenen Daten bieten wie die EU, insbesondere aufgrund des Fehlens eines gesetzlichen Rahmens, unabhängiger Aufsichtsbehörden oder Datenschutzrechte und Rechtsbehelfe. Die Übermittlung personenbezogener Daten in solche Drittländer erfolgt, soweit in Bezug auf das Drittland bzw. die Organisation ein Beschluss der Europäischen Kommission („EU-Kommission“) über das Bestehen Beste- hen eines ange- messenen angemessenen Schutzniveaus (Art. 45 (3) DS-GVO) vorliegt und ansonsten vorbehaltlich geeigneter Garantien im Sinne von iSv Art. 46 DS-GVO, insbesondere die von der Europäischen EU-Kommission genehmigten Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 (2) (c) DS-DS- GVO und ggf. zusätzliche Maßnahmen, wenn nötig. Von den Garantien kann auf Anfrage (z.B. per E-Mail –Kontaktdaten siehe Abschnitt 1 oben) eine Kopie erhalten werden. Im Hinblick auf die Datenübermittlung an Auslandsvertretungen, andere Nutzer der digitalen Veranstaltungsplattform, Websitebesucher sowie Drittanbieter von sozialen Medien Auslandsvertretungen und externe Dienstleister für Videokonferenzsysteme ist die Übermittlung zur Vertragserfüllung erforderlich (Art. 49 (1) (b/c) DS-GVO); ansonsten erfolgt sie aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung trotz des fehlenden angemessenen Datenschutzes in den Drittländern außerhalb der EU und der damit verbundenen verbunde- nen Risiken (Art. 4949 (1) (a) DS-GVO).

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Datenübermittlung in Drittländer. Einige der Auslandsvertretungen, Gesellschaften der Unternehmensgruppe Messe Berlin, Partnerunternehmen bzw. Auftrags- verarbeiter Auf- tragsverarbeiter haben ihren Sitz in Drittländern außerhalb der EU, die nicht das gleiche Datenschutzniveau für personenbezogene personenbe- zogenen Daten bieten wie die EU, insbesondere aufgrund des Fehlens eines gesetzlichen Rahmens, unabhängiger Aufsichtsbehörden Aufsichts- behörden oder Datenschutzrechte und Rechtsbehelfe. Die Übermittlung personenbezogener Daten in solche Drittländer erfolgt, soweit in Bezug auf das Drittland bzw. die Organisation ein Beschluss der Europäischen Kommission („EU-Kommissi- on“) über das Bestehen eines ange- messenen angemessenen Schutzniveaus (Art. 45 (3) DS-GVO) vorliegt und ansonsten vorbehaltlich geeigneter geeig- neter Garantien im Sinne von iSv Art. 46 DS-GVO, insbesondere die von der Europäischen EU-Kommission genehmigten Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 (2) (c) DS-GVO und ggf. zusätzliche Maßnahmen, wenn nötig. Von den Garantien kann auf Anfrage (z.B. per E-Mail –Kontaktdaten siehe Abschnitt 1 oben) eine Kopie erhalten werden. Im Hinblick auf die Datenübermittlung an Auslandsvertretungen, andere Nutzer der digitalen Veranstaltungsplattform, Websitebesucher sowie Drittanbieter von sozialen Medien Auslandsvertretungen ist die Übermittlung zur Vertragserfüllung erforderlich (Art. 49 (1) (b/c) DS-GVO); ansonsten erfolgt sie aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung trotz des fehlenden angemessenen Datenschutzes in den Drittländern außerhalb der EU und der damit verbundenen Risiken (Art. 4949 (1) (a) DS-GVO).

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