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Dauer des Musterklauseln

Dauer des. Versicherungs- vertrages
Dauer des. RAHMENVERTRAGS UND WIRKSAMWERDEN Der Rahmenvertrag wird zum Zeitpunkt seiner Annahme durch den Zahlungskontoinhaber wirksam und bleibt für eine unbestimmte Dauer in Kraft. Der Zahlungskontoinhaber verfügt über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertragen um kostenlos vom Rahmenvertrag zurückzutreten, wenn er als juristische Person den Bedingungen von Artikel D. 341-1 des Code monétaire et financier entspricht oder eine natürliche Person ist. Diese Frist beginnt an jenem Tag, an dem der Rahmenvertrag geschlossen wird, d.h. dem Tag, an dem der Zahlungskontoinhaber die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen angenommen hat. Während dieser Rücktrittsfrist kann die Ausführung des Rahmenvertrags nur auf ausdrückliches Verlangen des Zahlungskontoinhabers beginnen. Der Zahlungskontoinhaber erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass xxxxxxx Xxxxxxxx vor Ablauf der Rücktrittsfrist erteilte Zahlungsanweisung eine ausdrückliche Aufforderung des Zahlungskontoinhabers darstellt, den Rahmenvertrag auszuführen. Der Zahlungskontoinhaber wird folglich nicht berechtigt sein, eine während der Rücktrittsfrist erteilte und bestätigte Zahlungsanweisung zu widerrufen. Dieses Rücktrittsrecht kann vom Zahlungskontoinhaber ohne Einbehalt und ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden. Der Zahlungskontoinhaber ist gehalten, dem Partner, der Lemonway hierüber informiert, seine Rücktrittsentscheidung. Wenn der Zahlungskontoinhaber sein Rücktrittsrecht nicht ausübt, wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen weitergeführt. Zur Kündigung des Rahmenvertrags muss er den Kündigungsbedingungen gemäß Artikel 20 entsprechen.

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  • Höhe und Dauer der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.

  • Dauer des Auftrags (1) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Er ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. (3) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.

  • Beginn und Dauer der Leistung 2.3.1.3.1 Wir zahlen die Unfallrente – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, – monatlich im Voraus. 2.3.1.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem – wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 vorgenommene ärztliche Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist oder – die versicherte Person stirbt.

  • Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

  • Dauer des Vertrages 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

  • Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum letzten des Monats gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Dauer der Speicherung Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages und zur Wahrung der ge- setzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, in der Regel 10 Jahre. Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Kunden solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse des Lie- feranten an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von drei Jahren über das Vertragsende hinaus.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.