Krisenberater Musterklauseln

Krisenberater. Der im Versicherungsschein genannte Krisenberater ist im (vermuteten) Schadensfall umgehend zu informieren, um geeignete Maßnahmen für Schadensbehebung einzuleiten.
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungs- unternehmen umgehend Kontakt auf. Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Hauptbevollmächtigter 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx E xxxxxx.xxxx@xxxxxx.xx Index I. Prämienzahlung 3
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungs- unternehmen umgehend Kontakt auf. Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Hauptbevollmächtigter Adresse Xxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxxxxx T +00 (0)00 00 00 00 100 F +00 (0)00 00 00 00 199 E xxxxxx.xxxx@xxxxxx.xx Sach-Inhalt by Hiscox Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe Sachinhalt by Hiscox Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe I. Versicherte Sachen 3 II. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 III. Herbeiführung des Versicherungsfalles 3 IV. Risikoausschlüsse 4 V. Räumlicher Geltungsbereich 4
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er eingetreten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungsunternehmen umgehend Kontakt auf. Besondere Vereinbarungen IT Freelancer by His- cox‌ Für alle Bausteine‌ Start-Up Nachlass ++ sofern vereinbart ++ In der ausgewiesenen Prämie ist ein Nachlass berücksichtigt. Dieser Nachlass entfällt zur übernächsten Hauptfälligkeit automatisch. Für einzelne Bausteine‌ Für den Basisbaustein Vermögensschäden In Ergänzung der IT - Freelancer by Hiscox, Bedingungen 04/2016 wird folgendes vereinbart: Unternehmens- und Per- sonalberatung In Erweiterung von Abschnitt A Ziffer I. 1.der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für die erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater. Als Unternehmensberater wird tätig, wer einem Auftraggeber im Wesentlichen volks- oder betriebswirtschaftlichen Rat in Angelegenheiten erteilt, die eine un- ternehmerische Tätigkeit betreffen. Als Personalberater wird tätig, wer einem Auftraggeber Personal vermittelt oder im Wesentlichen personalwirtschaftlichen Rat in Angelegenheiten erteilt, die eine unternehmerische Tätigkeit betreffen. Als Beratung gilt die Analyse des Ist-Zustandes, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber und die Mitwirkung bei deren Umsetzung. In Ergänzung von Abschnitt A II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmens- berater kein Versicherungsschutz gewährt für: • Ansprüche aus Prospekthaftung; • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter; • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater; • Ansprüche im Zusammenhang mit unzutreffenden Prognosen über steuerliche Wirkungen, Bauzeiten oder Liefer- termine sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen; • Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten; • Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs- , Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände; • Ansprüche wegen Tätigkeiten, durch die Boden, Wasser oder Luft unmittelbar verändert werden, sowie Ansprü- che, die darauf beruhen, dass der Zustand von Boden, Wasser oder Luft im Rahmen der Auftragserfüllung nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungsun- ternehmen umgehend Kontakt auf.

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  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Bezirk Die Bezirksteile "Schüttel" und "Freudenau" gehören zum III. Bezirk Anrainende Sprengel: 1, 3, 9, 20A, 20B Barlan Berrin ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 8-13, Di,Do 13-18, Mi 7-13, Fr 12-16) Xxxxx Xxxxxxxxxx 00 (Mo,Mi 17-21, Di 11-16, Do 11-15, Fr 8-11) Xxxxxxxxxxxx 00x/0/00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 9-16.30, di,Do 14-20, Fr 9-12, 13-20) Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 Tel.: +00 0 000 00 00-0 (Mo 14-18, Di 15-18, Mi 9-12, 15-18, Do 9-12, Fr 8-12) Dolna Benedikt ° Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 00 00 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo,Di 13-17, Mi 7-11, Do 13-19, Fr 13-16) Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0-0/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 9-13, 16-20, Di 13-18, Mi 7-12, 14-17, Do 9-14, Fr 13-17) Xxxxxxx Xxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8.30-13.30, Di 11.30-16, Mi 13-19, Fr 11-15.30) Xxxxxxxxxx Xxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 16-20, Di 8.30-15, Mi 8.30-11.30, Do 8.30-12, Fr 13-16) Hammer-Purgstall-Gasse 5/1+2 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo,Di 8-14, Mi 15-20, Do 9-17, Fr 7-12) Xxxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 000 000 00 00 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di 8-12, Mi 14-16, Do 7-12, Fr 8-12) Xxxxx Xxxxxx ° Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Gasse 3/7 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di,Do 14-18, Mi 9-13, Fr 9-12, 14-15) Xxxxx Xxxxxxx ° Kleine Sperlgasse 1/27 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 8.30-11.30, Di 13.30-16.30, Do 15-19, Fr 14-16) Xxxxxx Xxxxxx ° Darwingasse 9/3 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 000 00 00 (Mo,Mi,Do 8-12, Di 15-19, Fr 9-13) Xxxxxxxxxxxx 00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di 8.30-11.30, Mi 15-18, Do 8-11, Fr 14-16) Xxxxxxx Xxxxx ° Ausstellungsstraße 17/2 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8-13, Di,Mi 12-17, Fr 14-19) Xxxxxxxxxx 00x/0 (Xx Xxxxx 00) Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 7-9, 13-17, Di,Do 13-17, Mi,Fr 7-10) Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 00 (Xx Xxxxx 00/Top 1) Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 13-19, Di 8-13, Mi 14-19, Do 8-12, Fr 10-15) Ausstellungsstraße 51/4 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 15.30-18.30, Mi 15-18, Di 7-13, Do 9-15, Fr 8-11) Xx. Xxxxxxxx-Xxxxx 0X/Top1 (Xxxx Xxxxxxxxxxxxx 000X) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi,Do 8-12, Di 13-18, Fr 7-10) Olympiaplatz 2/4/TOP 4/2 (Stadioncenter) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8-13, Di 9-14, Mi 14-19, Fr 12-17) Xxxxxx Xxxxx ° Xxxxxxxxxxxx 00/0/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di 13-17, Mi 7.30- 11.30, Do 13-17, Fr 10-13) Xxxxxxxxxx Xxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/X00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Xx,Xx,Fr 8-13, Do 13-18) Xxxxxxxxxxxx 0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 8-13, Di 16-20, Mi 8-11, 14-17, Do 8-11, Fr 7-11) Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx ° Wehlistraße 131-143/6/4 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo - Fr 15-18) Xxxxxxxxxxxxx 0X/Xxx. 4 (Austria Campus 6 Ärztezentrum) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 9-17, Di,Mi,Do 9-14, Fr 7-14) Xxxxxxx Xxxxx ° Wehlistraße 303/10/6 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 00 00 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 12-18, Di,Mi 7-12, Do 14-19, Fr 9-13 ) Xxxxxxxx Xxxxxx ° Handelskai 214/15/5 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 15-19, Di,Do 8.30-13, Fr 12-15) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/00 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di 13-17, Mi 14-18, Do 8-12, Fr 10-14) Zirkusgasse 5/6/3 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 15-19, Di,Mi 8.30-12.30, Do 14-18, Fr 7-11) Stojkecic Sanela ° Fugbachgasse 3/5 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 7-12, Di 11-15, Mi,Fr 8-12, Do 15-18) Xxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 10-15, Di 14-19, Mi,Fr 8-13) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 0/0-0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 7-12, Di 8-13, Mi 14-18, Do 14-17, Fr 8-11) Xxxxxxx Xxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxxx 00-00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Fr 8-12, Di 12-16, Mi 10-14, Do 15-19) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di,Mi 8-13, Do 12-17, Fr 8-13)

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Urlaub In der Vertragsniederschrift ist der dem Auszubildenden zustehende Urlaub fü r jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) richtig einzutragen. Nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG) darf gemä ß §§ 19 JArbSchG, 3 Abs. 2, 5 BUrlG der gesetzliche Mindesturlaub fü r das ganze Jahr nicht unterschritten werden. Wird der Auszubildende im Kalenderjahr weniger als sechs Monate beschä ftigt, so ist fü r jeden vollen Beschä ftigungsmonat mindestens ein Zwö lftel des gesetzlichen, tariflichen oder des vereinbarten Jahresurlaubs zu gewä hren. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er wird nach Werktagen (nicht Arbeitstagen) berechnet, also nach Kalendertagen, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dem Jugendlichen ist fü r jeden Tag, an dem er die Berufsschule wä hrend der Urlaubszeit besucht, ein Urlaubstag zu gewä hren. Die gesetzliche Regelung macht bei nicht ganzjä hriger Beschä ftigung, wie sie fast stets fü r das Jahr des Vertragsbeginns und das Jahr des Vertragsendes vereinbart wird, zur Ermittlung des gesetzlichen Mindesturlaubs zum Teil umstä ndliche Berechnun- gen erforderlich. Der Mindesturlaub der Jugendlichen wird daher hier gestaffelt nach Alter, Einstellungstermin (Urlaub für das 1. Kalenderjahr – siehe Spalte 1) und Termin des Vertragsendes (Urlaub fü r das letzte Kalenderjahr – siehe letzte Spalte) in einer Tabelle angegeben. Die Tabelle enthä lt fü r Jugendliche den gesetzlichen Mindesturlaub gemä ß § 19 JArbSchG und fü r Erwachsene den Mindest- urlaub gemä ß § 3 BUrlG. Die Tabelle ist bezogen auf den Anfang des Ausbildungsverhä ltnisses von links nach rechts und bezogen auf das Ende von rechts nach links zu lesen. Datum des Vertragsbeginns (1. Kalenderjahr) JArbSchG, BUrlG – Mindesturlaub in Werktagen bei Lebensalter am 1. 1. des jeweiligen Kalenderjahres von Datum des Vertragsendes (letztes Kalenderjahr) unter 16 Jahren unter 17 Jahren unter 18 Jahren 18 und mehr Jahren Voller Jahresurlaub 1. 1. – 30. 6. 30 27 25 24 1. 7. – 31. 12. Halber Jahresurlaub

  • Feiertage 1 Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang gelten in Bezug auf Feiertage die Bestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens. 2 Massgebend ist der jeweilige Arbeitsort gemäss Ziff. 5.4 Anhang 1.