Krisenberater Musterklauseln

Krisenberater. Der im Versicherungsschein genannte Krisenberater ist im (vermuteten) Schadensfall umgehend zu informieren, um geeignete Maßnahmen für Schadensbehebung einzuleiten.
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungs- unternehmen umgehend Kontakt auf. Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Hauptbevollmächtigter ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Index I. Prämienzahlung 3
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungs- unternehmen umgehend Kontakt auf. Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Hauptbevollmächtigter Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ T +▇▇ (▇)▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ 100 F +▇▇ (▇)▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ 199 E ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Sach-Inhalt by Hiscox Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe Sachinhalt by Hiscox Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe I. Versicherte Sachen 3 II. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 III. Herbeiführung des Versicherungsfalles 3 IV. Risikoausschlüsse 4 V. Räumlicher Geltungsbereich 4
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungsun- ternehmen umgehend Kontakt auf.
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er einge- treten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungs- unternehmen umgehend Kontakt auf. Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Hauptbevollmächtigter ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe Bedingungen 04/2017 für Bürobetriebe I. Versicherte Sachen 3 II. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 III. Herbeiführung des Versicherungsfalles 3 IV. Risikoausschlüsse 4 V. Räumlicher Geltungsbereich 4
Krisenberater. Für den Fall, dass ein Versicherungsfall eintritt oder angenommen wird, dass er eingetreten ist, nehmen Sie bitte zu dem im Versicherungsschein aufgeführten Beratungsunternehmen umgehend Kontakt auf. Besondere Vereinbarungen IT Freelancer by His- cox‌ Für alle Bausteine‌ Start-Up Nachlass ++ sofern vereinbart ++ In der ausgewiesenen Prämie ist ein Nachlass berücksichtigt. Dieser Nachlass entfällt zur übernächsten Hauptfälligkeit automatisch. Für einzelne Bausteine‌ Für den Basisbaustein Vermögensschäden In Ergänzung der IT - Freelancer by Hiscox, Bedingungen 04/2016 wird folgendes vereinbart: Unternehmens- und Per- sonalberatung In Erweiterung von Abschnitt A Ziffer I. 1.der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für die erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater. Als Unternehmensberater wird tätig, wer einem Auftraggeber im Wesentlichen volks- oder betriebswirtschaftlichen Rat in Angelegenheiten erteilt, die eine un- ternehmerische Tätigkeit betreffen. Als Personalberater wird tätig, wer einem Auftraggeber Personal vermittelt oder im Wesentlichen personalwirtschaftlichen Rat in Angelegenheiten erteilt, die eine unternehmerische Tätigkeit betreffen. Als Beratung gilt die Analyse des Ist-Zustandes, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber und die Mitwirkung bei deren Umsetzung. In Ergänzung von Abschnitt A II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmens- berater kein Versicherungsschutz gewährt für: • Ansprüche aus Prospekthaftung; • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter; • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater; • Ansprüche im Zusammenhang mit unzutreffenden Prognosen über steuerliche Wirkungen, Bauzeiten oder Liefer- termine sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen; • Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten; • Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs- , Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände; • Ansprüche wegen Tätigkeiten, durch die Boden, Wasser oder Luft unmittelbar verändert werden, sowie Ansprü- che, die darauf beruhen, dass der Zustand von Boden, Wasser oder Luft im Rahmen der Auftragserfüllung nicht ausreichend berücksichtigt wird.