Dauer des Arbeitsverhältnisses. 6.1 Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, so gilt der Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wird der Arbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so muss dies schriftlich vereinbart werden.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis ist befristet. Es endet ohne Kündigung.
Dauer des Arbeitsverhältnisses unter 5 Jahren für 5 Wochen, - ab 5 Jahren für 7 Wochen, - ab 15 Jahren für 9 Wochen, - ab 25 Jahren für 11 Wochen über die jeweilige Anspruchsdauer des EFZG hinaus. Durch Betriebsvereinbarung können abweichende, jedoch gleichwertige Berechnungsarten festgelegt werden. Für die Berechnung des Entgeltes gilt der Entgeltbegriff des EFZG in Verbindung mit dem Generalkollektivvertrag. Bei Berechnung des Krankengeldzuschusses ist auch das für arbeitsfreie Tage bezahlte Krankengeld anzurechnen. Die Höhe des Zuschusses darf jedoch 49% des vollen Entgeltes im Sinn des EFZG nicht übersteigen. Fallen die ersten 3 Tage einer Erkrankung in den Zeitraum eines Anspruches auf Kranken- geldzuschuss und wird gemäß § 138 Abs. 1 ASVG kein Krankengeld bezahlt, hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung. - unter 5 Jahren für 2 Wochen, - ab 5 Jahren für 4 Wochen, - ab 25 Jahren für 6 Wochen über die jeweilige Anspruchsdauer des EFZG hinaus. Für seine Berechnung gilt Punkt 7. Nach Erschöpfung dieses Anspruches hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auch bei Arbeitsunfällen (Berufskrankheit) Anspruch auf den in Punkt 6 geregelten Krankengeld- zuschuss, soweit dieser noch nicht verbraucht ist. Er kann in unmittelbarem Anschluss an den in diesem Punkt geregelten Krankengeldzuschuss verbraucht werden. Zur Verfolgung von Schadenersatzansprüchen ist die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitneh- mer nicht verpflichtet. Auf Verlangen sind die Ansprüche an das Unternehmen abzutreten. Dieses kann die Ansprüche auf seine Gefahr und Kosten verfolgen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. 1 Für bisherige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die ordentlichen Bestimmungen des GAV.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. § 24. Befristete Verträge können, auch wenn der Berufssportler in einem Arbeitsverhältnis zu seinem Vertragspartner steht, wiederholt und auch unmittelbar hintereinander abgescnlossen werden, ohne dass hiedurch ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit entsteht. Die Gesamtzahl befristeter Rechtsverhältnisse, die unmittelbar hintereinander mit demselben Vertragspartner abgeschlossen werden, darf 8 nicht übersteigen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Regel werden Arbeitsverträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. In bestimmten Situationen, bei- spielsweise zur Überbrückung vorübergehender Personalengpässe oder bei einem unbezahlten Urlaub einer Lehrperson, kann ein befristeter Vertrag sinnvoll sein. Verträge auf ein Schuljahr dauern immer bis zum 31. Juli. Endet ein Vertrag am Ende des Sommersemesters, so dauert die Anstellung bis 31. Januar. Bei befristeten Verträgen, die nicht ein Schuljahr lang dauern, sollte im Hinblick auf die Abgeltung von Ferien- ansprüchen festgelegt werden, für welchen Zeitraum der Vertrag gilt und damit die Entlöhnung geschuldet ist. Ein zusätzliches Arbeitspensum, welches im Rahmen einer integrativen Schulung mit Verstärkten Massnah- men (IVM) anfällt, ist auf die Dauer der IVM befristet. Eine Befristung ohne Kündigungsmöglichkeit wäre unbe- friedigend, weil eine IVM in der Regel mehrere Jahre dauert. Konkret stehen die folgenden beiden Möglichkei- ten offen: • Anstellung im Zusatzpensum mit einem jährlich oder semesterweise befristeten Arbeitsvertrag. Wird ein solcher Vertrag mehr als drei Mal erneuert, soll bei Beendigung der IVM sicherheitshalber trotz Ablauf der Befristung gekündigt werden. Dies darum, weil mehrmals erneuerte Kettenarbeitsverträge aus rechtlicher Sicht wie unbefristete Anstellungen behandelt werden können. • Anstellung im Zusatzpensum mit einem befristeten Vertrag auf die voraussichtliche Dauer der IVM. In die- sem Fall muss eine Kündigungsregel abgemacht werden. Zudem sollte festgelegt werden, dass bei einer Beendigung der IVM unter dem Semester, die Besoldung bis Ende Semester ausgerichtet wird. Die Lehr- oder Fachperson würde dann im Umfang dem Arbeitgeber des betreffenden Pensums für die verbleibende Zeit für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Einstellung erfolgt befristet zur Probe und endet mit Ablauf des , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern die Unterzeichnenden sich darüber einig sind, dass das befristete Probearbeitsver- hältnis nach Ablauf der Befristung fortgesetzt werden soll, so hat der Arbeitgeber den Arbeit- nehmer 14 Tage vor Ablauf der Befristung zu unterrichten.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Einstellung erfolgt befristet. Befristungsgrund ist die Erfüllung folgender Arbeitsaufgabe: Projekt . Das Arbeitsverhältnis endet mit Beendigung des o.g. Projektes, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des/der Arbeitnehmers/in durch den Arbeitgeber über die Beendi- gung der Tätigkeit für das o.g. Projekt, spätestens jedoch am (Datum einsetzen)
Dauer des Arbeitsverhältnisses a) Die Einstellung erfolgt bis zum (höchstens zwei Jahre) gem. § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befris- tungsgesetzes. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Einstellung erfolgt befristet und endet mit Ablauf des , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Grund für die Befristung ist Der Arbeitsvertrag kann unabhängig von der vereinbarten Befristung von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.