Dauer und Ablauf Musterklauseln

Dauer und Ablauf. 5.1 Die Software, Dokumentation und Software Dritter wird bei Erhalt als angenommen betrachtet.
Dauer und Ablauf. Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr vorbehaltlich der Kündigungsmöglichkeiten.
Dauer und Ablauf. Der Vertrag ist ab dem 1. des folgenden Monats bis zum 31. Dezember desselben Jahres gültig. Der Vertrag wird automatisch von Jahr zu Jahr erneuert, es sei er wird mittels Einschreibebrief 30 Tage vor Ablauf gekündigt. Senorer kann den Vertrag jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung via Fax oder E-Mail kündigen. Dieser Rücktritt hat zum Ende Jahres, in dem der Kunde die Kündigung erhält. Im Falle eines Rücktritts der Firma Senorer werden Die Kosten für die Nutzung und andere Kosten und Ausgaben werden nicht erstattet.
Dauer und Ablauf. Die erste Phase des Betatests, im Folgenden als Betatest bezeichnet, wird über eine Dauer von einer halben Stunde stattfinden. Der Testteilnehmer (Sie) erklärt sich mit einem halbstündigen Gespräch einverstanden, das über eine GDPR- konforme Plattform wie Microsoft Teams stattfindet. Die Testperson wird gebeten, einige Aufgaben mit der App auszuführen und eventuell die Anwendungsfunktionalität aufzuzeichnen, während sie ausgeführt wird. Der Testteilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, einen standardisierten, genehmigten Fragebogen auszufüllen, der über eine GDPR- konforme Plattform verwaltet wird. Der Testteilnehmer erklärt sich außerdem bereit, dem Tester in einem quantitativen Interview Feedback zu diesem Produkt zu geben.
Dauer und Ablauf. Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer von drei Tagen.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.