Depotvertrag Musterklauseln

Depotvertrag. 1.1 Ein Depotvertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme des Kun- denantrags in Form des Depoteröffnungsantrags durch die ebase zustande. Der Kunde eröffnet das Investment Depot (nachfolgend „Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Das Depot kann nur dann eröffnet werden, wenn der eigenhändig unterschriebene Depot- eröffnungsantrag im Original der ebase vorliegt. Der Depotinhaber (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) ist an seinen Antrag sechs Wochen ab Abgabe gebunden. Nach Annahme des Depot- eröffnungsantrags eröffnet die ebase ein Depot. Gegenstand dieser Geschäftsbeziehung ist die Verwahrung und Verwaltung von Wert- papieren (z. B. Anteilscheinen) für den Kunden in Form der Ver- wahrung und Verwaltung von Anteilscheinen für andere, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes (InvG) oder von ausländi- schen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften ausgegeben wor- den sind, sowie die Anschaffung und die Veräußerung von Finanz- instrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung und sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätig- keiten.
Depotvertrag. Zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zum Anlage- geschäft“ erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Wertpapier- depots das Muster eines Depotvertrags, den er mit der Alpen Privatbank bei Interesse an Wertpapiergeschäften mit der Alpen Privatbank abzuschließen hat.
Depotvertrag. 1.1 Ein Depotvertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme des Kun- denantrags in Form des Depoteröffnungsantrags durch die ebase zustande. Der Kunde eröffnet das Investment Depot (nachfolgend „Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Das Depot kann nur dann eröffnet werden, wenn der eigenhändig unterschriebene Depoteröffnungsantrag im Original der ebase vorliegt. Der Depot- inhaber (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) ist an seinen Antrag sechs Wochen ab Abgabe gebunden. Nach Annahme des Depoteröffnungsantrags eröffnet die ebase ein Depot. Gegenstand dieser Geschäftsbeziehung ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Anteilscheinen) für den Kunden in Form der Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen für andere, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder von ausländischen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaften“ genannt) ausgegeben worden sind, sowie die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung und sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.
Depotvertrag. Ich/Wir bevollmächtige/n folgende Personen: Name Name Vorname Vorname Geburtsdatum Unterschrift Geburtsdatum Unterschrift Personalausweis. Reisepass Führerschein Personalausweis. Reisepass Führerschein sonst. sonst. Nr. Ausstellende Behörde
Depotvertrag. Die Investmentanlage kann nur auf ein bestehendes Wertpapierdepot erfol- gen. Grundsätzlich können das interne Verrechnungskonto sowie ein exter- nes Verrechnungskonto bei einer Sparkasse als Verrechnungskonto für den Wertpapier-Sparplan dienen. In beiden Fällen ist entweder ein Kontoguthaben oder ein ausreichender Verfügungsrahmen die Voraussetzung für die Ausfüh- rung des Wertpapier-Sparplanes. Die für den Kunden erworbenen Wertpapiere werden – sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind – in Giro- sammelverwahrung genommen. Erfolgt die Verbriefung durch Globalurkun- den, besteht kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung einzelner Anteils- scheine.
Depotvertrag. Der Kunde gibt gegenüber dem Institut einen Antrag auf Eröffnung eines Depots ab, indem er den vollständig ausge- füllten Depoteröffnungsantrag an das Institut übermittelt und dieser dem Institut zugeht. Der Kunde hat gegenüber dem Institut zu Beginn der Geschäftsbeziehung genaue Angaben über seine Identität gemäß den Vorgaben des Eröffnungsantrages zu machen. Das Institut kann zu Beginn der Geschäftsbeziehung sowie im weiteren Verlauf zusätzliche Angaben und Unterlagen zur Identitätsfeststellung oder zu sonstigen Zwecken ver- langen, sofern dies im Hinblick auf die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (insbesondere der anwendbaren luxemburgischen Regelungen/Gesetze/Verordnungen zur Geldwäschebekämpfung) oder im Rahmen der Geschäfts- beziehung erforderlich ist. Der Depotvertrag kommt erst mit Annahme des Antrags des Kunden auf Depoteröffnung und Vorliegen eines voll- ständigen Identitätsnachweises/einer abgeschlossenen Legitimationsprüfung durch das Institut zustande. Das Institut behält sich vor, die Eröffnung eines Depots auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei dem Depot handelt es sich um ein Wertpapierdepot, in dem Anteile an Investmentvermögen (nachstehend zumeist „Anteile“, „Investmentfonds“ oder nur „Fonds“ genannt) ver- wahrt werden können. Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an Investmentvermögen für andere, die Anschaffung und Veräußerung der vorgenann- ten Anteile sowie sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. Die Anschaffung und Veräußerung der Anteile an Investmentvermögen erfolgt im Wege des Finanzkommissionsgeschäfts Artikel 24-6 und 24-7 (LFS): Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung).
Depotvertrag. Die Anlage kann nur in Verbindung mit einem bei comdirect geführten Depot erfolgen. Grundsätzlich dient das Verrechnungskonto des Depots auch als Verrechnungskonto für den Wertpapiersparplan. Sofern ein Wertpapierkredit eingeräumt worden ist, dient das Wertpapierkredit­ konto als Verrechnungskonto. Die von dem Kunden erworbenen Wert­ papiere werden – sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind – in Girosammelverwahrung genommen. Erfolgt die Verbriefung durch Globalurkunden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung einzelner Wertpapiere.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.