Depotvertrag Musterklauseln

Depotvertrag. 1.1 Ein Depotvertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme des Kun- denantrags in Form des Depoteröffnungsantrags durch die ebase zustande. Der Kunde eröffnet das Investment Depot (nachfolgend „Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Das Depot kann nur dann eröffnet werden, wenn der eigenhändig unterschriebene Depoteröffnungsantrag im Original der ebase vorliegt. Der Depot- inhaber (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) ist an seinen Antrag sechs Wochen ab Abgabe gebunden. Nach Annahme des Depoteröffnungsantrags eröffnet die ebase ein Depot. Gegenstand dieser Geschäftsbeziehung ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Anteilscheinen) für den Kunden in Form der Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen für andere, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder von ausländischen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaften“ genannt) ausgegeben worden sind, sowie die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung und sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten. 1.2 Bei der ebase können nur Fonds verwahrt werden, welche im Fonds- spektrum der ebase enthalten sind, in welches gemäß KAGB sämt- liche in Deutschland zugelassenen inländischen Investmentfonds (insbesondere Wertpapier-, Geldmarkt-, Altersvorsorge-, gemischte Wertpapier- und Grundstücks-, Investmentfondsanteil- sowie Grundstücks-Sondervermögen) aufgenommen werden können. Ausländische Investmentfonds können nur dann in das Fondsspek- trum aufgenommen werden, wenn sie zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen sind. Weitere Ausführungen zum Fonds- spektrum sind im jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für das Investment Depot (nachfolgend „Preis- und Leistungsverzeichnis“) enthalten. Der ebase bleibt es vorbe- halten, die Verwahrung oder Beschaffung von Anteilscheinen be- stimmter Fonds (z. B. Verdacht auf Market-Timing/Late Trading/ Front-Running) oder bestimmter Verwaltungsgesellschaften abzu- lehnen.
Depotvertrag. Wesentliche Leistungsmerkmale
Depotvertrag. Zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zum Anlage- geschäft“ erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Wertpapier- depots das Muster eines Depotvertrags, den er mit der Alpen Privatbank bei Interesse an Wertpapiergeschäften mit der Alpen Privatbank abzuschließen hat.
Depotvertrag. Ich/Wir bevollmächtige/n folgende Personen: Name Name Vorname Vorname Geburtsdatum Unterschrift Geburtsdatum Unterschrift Personalausweis. Reisepass Führerschein Personalausweis. Reisepass Führerschein sonst. sonst. Nr. Ausstellende Behörde
Depotvertrag. Die Investmentanlage kann nur auf ein bestehendes Wertpapierdepot erfolgen. Grundsätzlich können das interne Verrechnungskonto sowie ein externes Ver- rechnungskonto bei einer Sparkasse als Verrechnungskonto für den Wertpa- pier-Sparplan dienen. In beiden Fällen ist entweder ein Kontoguthaben oder ein ausreichender Verfügungsrahmen die Voraussetzung für die Ausführung des Wertpapier-Sparplanes. Die für den Kunden erworbenen Wertpapiere werden – sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind – in Giro- sammelverwahrung genommen. Erfolgt die Verbriefung durch Globalurkunden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung einzelner Anteilsscheine.
Depotvertrag. Der Kunde gibt gegenüber dem Institut einen Antrag auf Eröffnung eines Depots ab, indem er den vollständig ausge- füllten Depoteröffnungsantrag an das Institut übermittelt und dieser dem Institut zugeht. Der Kunde hat gegenüber dem Institut zu Beginn der Geschäftsbeziehung genaue Angaben über seine Identität gemäß den Vorgaben des Eröffnungsantrages zu machen. Das Institut kann zu Beginn der Geschäftsbeziehung sowie im weiteren Verlauf zusätzliche Angaben und Unterlagen zur Identitätsfeststellung oder zu sonstigen Zwecken verlan- gen, sofern dies im Hinblick auf die Erfüllung seiner gesetz- lichen Pflichten (insbesondere des Geldwäschegesetzes) oder im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Der Depotvertrag kommt erst mit Annahme des Antrags des Kunden auf Depoteröffnung und Vorliegen eines voll- ständigen Identitätsnachweises/einer abgeschlossenen Legitimationsprüfung durch das Institut zustande. Das Institut behält sich vor, die Eröffnung eines Depots auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Depotvertrag. Die Anlage kann nur in Verbindung mit einem bei comdirect geführten Depot erfolgen. Grundsätzlich dient das Verrechnungskonto des Depots auch als Verrechnungskonto für den Wertpapiersparplan. Sofern ein Wertpapierkredit eingeräumt worden ist, dient das Wertpapierkredit­ konto als Verrechnungskonto. Die von dem Kunden erworbenen Wert­ papiere werden – sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind – in Girosammelverwahrung genommen. Erfolgt die Verbriefung durch Globalurkunden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung einzelner Wertpapiere.
Depotvertrag