Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen in seinen Körper gelangen oder verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thoden“ der WADA. b) bestätigt, dass - ihn der DRIV bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA sowie auch dar- über, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten auf seiner Homepage hinweisen wird.
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Samples: Athleten Vereinbarung Anti Doping, Athleten Vereinbarung Anti Doping
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene verbotene Substanzen in seinen Körper gelangen oder verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-Ausnahme- genehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abgängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten auf seiner Homepage hinweisen wird.
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Samples: Athleten Vereinbarung Anti Doping, Athleten Vereinbarung Anti Doping
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene verbotene Substanzen in seinen Körper gelangen oder verbotene Methoden gelangen, bei ihm verbotene Metho- den zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen oder verbotener Methoden ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV DSAB bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und MethodenMethoden der WADA“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - , er vom DRIV von dem DSAB auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Alle Regelwerke, Satzungen und Ordnungen liegen in der DSAB -Geschäftsstelle zur Einsicht aus bzw. können angefordert werden. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten DSAB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Agreement
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen oder gelangen, bei ihm verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - • ihn der DRIV Verein bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten in
2.1. genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und MethodenMethoden der WADA“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er • Er vom DRIV Verein auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der des Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten auf seiner Homepage hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping and Drug Agreement
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen oder gelangen, bei ihm verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV DESV bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und MethodenMethoden der WADA“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV DESV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten DESV auf seiner Homepage und in seinem Mitteilungsblatt „DER EISSTOCKSPORT“ den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Athleten Vereinbarung
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen oder gelangen, bei ihm verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung me- dizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-NADA- Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV BTB bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und MethodenMe- thoden der WADA“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen Bestimmun- gen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV BTB auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten BTB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Ordnung
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen oder gelangen, bei ihm verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen Wirkstoffen ist, sofern so-fern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV BSV bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und MethodenMethoden der WADA“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV BSV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, diese sind auf die der DRIV den Athleten auf seiner Homepage hinweisen wirdder NADA (xxx.xxxx-xxxx.xx) zu finden.
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Samples: Anti Doping Agreement
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen oder gelangen, bei ihm verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Me- thodenMethoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV DFB bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und MethodenMethoden der WADA“ der WADA sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV DFB auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren zumut-baren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der DRIV den Athleten DFB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Agreement
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbo- tene Substanzen verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen oder gelangen, bei ihm verbotene Methoden bei ihm zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden ist, sofern er keine medizinische Ausnahme-genehmigung Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- WADA-bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „"Liste der verbotenen Substanzen und Me- thoden“ Methoden" der WADA.
b) bestätigt, dass - ihn der DRIV die BTU bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 ge- nannten genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ Methoden der WADA WADA" sowie auch dar- überdarüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. - er vom DRIV von der BTU auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abgän- gig abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Alle Regelwerke, Satzungen und Ordnungen liegen in der BTU-Geschäftsstelle zur Einsicht aus bzw. können angefordert werden. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf welche die der DRIV DTU/BTU auf ihrer Homepage den Athleten auf seiner Homepage hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Agreement