DIE GENERALVERSAMMLUNG. 26 Ausübung der Mitgliedsrechte § 27 Frist und Tagungsort § 28 Einberufung und Tagesordnung § 29 Versammlungsleitung § 30 Gegenstände der Beschlussfassung § 31 Mehrheitserfordernisse § 32 Entlastung § 33 Abstimmungen und Wahlen § 34 Auskunftsrecht § 35 Versammlungsniederschrift § 36 Teilnahme der Verbände
DIE GENERALVERSAMMLUNG. 26 Ausübung der Mitgliedsrechte § 27 Frist und Tagungsort § 28 Einberufung und Tagesordnung § 29 Versammlungsleitung § 30 Gegenstände der Beschlussfassung § 31 Mehrheitserfordernisse § 32 Entlastung § 33 Abstimmungen und Wahlen § 34 Auskunftsrecht § 35 Versammlungsniederschrift § 36 Teilnahme der Verbände § 36a Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung § 36b Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung § 36c Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton
DIE GENERALVERSAMMLUNG. 26 Ausübung der Mitgliedsrechte § 27 Frist und Tagungsort § 28 Einberufung und Tagesordnung § 29
DIE GENERALVERSAMMLUNG. 26 Ausübung der Mitgliedsrechte
DIE GENERALVERSAMMLUNG. 25 § 26 § 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32 § 33 § 34
DIE GENERALVERSAMMLUNG. 26 Ausübung der Mit- gliedsrechte
DIE GENERALVERSAMMLUNG. 6.3.1 Tritt in der Regel zwischen Januar und April zusammen und beschliesst über die traktandierten Geschäfte.
DIE GENERALVERSAMMLUNG. ARTIKEL 9 Die Generalversammlung hat die folgenden Kompetenzen, welche sie nicht übertragen kann
DIE GENERALVERSAMMLUNG. Art. 6 – Organes et structure
DIE GENERALVERSAMMLUNG. Artikel 13