Dienste von Drittanbietern Musterklauseln

Dienste von Drittanbietern. Ihnen wird die Nutzung eines Dienstleisters nur dann gestattet, wenn der Zugriff des Dienstleisters auf den Dienst sowie dessen Nutzung in Ihrem Auftrag und im Einklang mit diesen Bedingungen erfolgen und einem bindenden schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Dienstleister unterliegen mit Bestimmungen, die mindestens ebenso restriktiv sind und die Apple ebenso schützen wie die hierin festgelegten Bestimmungen. Alle Handlungen, die von einem solchen Dienstleister in Verbindung mit dem Dienst ausgeführt werden und/oder aus diesem Vertrag entstehen, gelten als von Ihnen ausgeführt, und Sie tragen (zusätzlich zum Dienstleister) Apple gegenüber die Verantwortung für solche Handlungen (oder Unterlassungen). Für den Fall, dass Handlungen oder Unterlassungen seitens des Dienstleisters eine Verletzung dieses Vertrags darstellen oder anderweitig Schaden verursachen könnten, behält Apple sich das Recht vor, Sie dazu aufzufordern, die Nutzung dieses Dienstleisters einzustellen.
Dienste von Drittanbietern. 1) HRlab ermöglicht dem Kunden den Austausch von Daten mit Diensten, die von Dritten betrieben werden. HRlab ist für diese Dienste nicht verantwortlich und schuldet allein die Übermittlung bzw. Entgegennahme von Daten aus solchen Diensten entsprechend den Angaben auf HRlab.
Dienste von Drittanbietern. Sofern Apple in der Dokumentation oder in dieser Vereinbarung nichts an anderer Stelle untersagt, dürfen Sie Dritte einstellen oder damit beauftragen („Dienstanbieter“), Sie bei der Nutzung der gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten Apple-Software und -Dienste zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beauftragung eines solchen Dienstanbieters, die Server Ihrer Anwendungen für den internen Gebrauch in Ihrem Namen zu warten und zu verwalten, vorausgesetzt, dass die Nutzung der Apple-Software und -Dienste oder der damit verbundenen Materialien durch einen solchen Dienstanbieter ausschließlich in Ihrem Namen und nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen erfolgt. Sie erklären sich damit einverstanden, eine verbindliche schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Dienstanbieter zu treffen, deren Bedingungen mindestens so restriktiv und schützend für Apple sind wie die hier aufgeführten. Alle von einem solchen Dienstanbieter in Bezug auf Ihre Anwendungen für den internen Gebrauch oder die Nutzung der Apple-Software oder der Apple-Dienste und/oder aus dieser Vereinbarung ergriffenen Maßnahmen gelten als von Ihnen ergriffen, und Sie (zusätzlich zum Dienstanbieter) sind gegenüber Apple für alle derartigen Maßnahmen (oder Unterlassungen) verantwortlich. Für den Fall, dass Handlungen oder Unterlassungen seitens des Dienstanbieters eine Verletzung dieser Vereinbarung darstellen oder anderweitig Schaden verursachen, behält Apple sich das Recht vor, Sie dazu aufzufordern, die Nutzung dieses Dienstanbieters einzustellen.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.