Differenzkasko (GAP-Deckung) Musterklauseln

Differenzkasko (GAP-Deckung) a) Entschädigungslücke (GAP)
Differenzkasko (GAP-Deckung) a) Entschädigungslücke (GAP) Erleidet Ihr geleastes Fahrzeug einen Totalschaden oder wird es entwendet, ersetzt ihre Kaskoversicherung möglicherweise nur dessen Wiederbeschaffungswert. Die Forderung des Leasingge- bers aus der vorzeitigen Abrechnung des Leasingvertrags kann aber höher sein. Bei einem finanzierten Fahrzeug kann eine entsprechende ▇▇▇▇▇ zur Forderung des Kreditgebers entstehen. Diese ▇▇▇▇▇ schließen wir im nachfolgend beschriebenen Umfang.
Differenzkasko (GAP-Deckung) a) Ergänzend zu Ziffer 2 des Bausteins Haftpflichtversicherung Ih- rer AKB leisten wir auch für Eigenschäden. Dies sind Sachschä- den, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an folgenden Sachen: • An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. • An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Beschädigung Ihres Garagentors. • An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahre- ne eigene Fahrrad. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Beispiel: Kein Ver- sicherungsschutz besteht bei Beschädigung des transportierten Fahrrads. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten. b) Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. c) Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 EUR. d) Bei Eigenschäden gilt: Bis zur endgültigen Feststellung unserer Entschädigungsleistung können Sie Ihren Anspruch auf Leistung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. 2. Erweiterte Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen auf 18 Monate Ergänzend zu Ziffer 1.5.1 (3) des Bausteins Kaskoversicherung (nachfolgend "Baustein Kasko" genannt) Ihrer AKB wird vereinbart: Anstelle des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs zahlen wir den Neupreis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Das Fahrzeug ist bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Fahrzeughändler oder -her- steller erworben hat. b) Es tritt innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung des Fahr- zeugs ein Totalschaden oder der Verlust des Fahrzeugs ein. 3. Erweiterte Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen auf 18 Monate Ergänzend zu Ziffer 1.5.1 (5) des Bausteins Kasko Ihrer AKB wird vereinbart: Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlen wir den Kaufpreis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf Sie liegt nicht län- ger als 18 Monate zurück. b) Es tritt ein Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ein. c) Der Kaufpreis kann durch Rechnung bzw. Kaufvertrag nachge- wiesen werden. Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung tatsächlich entrichtet worden ist. a) Entschädigungslücke (GAP) Erleidet Ihr geleastes Fahrzeug einen Totalschaden oder wird es entwendet, ersetzt ihre Kaskov...
Differenzkasko (GAP-Deckung). Ergänzend zu Ziffer 1.5.1 (3) des Bausteins Kaskoversicherung (nachfolgend "Baustein Kasko" genannt) Ihrer AKB wird vereinbart: Anstelle des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs zahlen wir den Neupreis, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: a) Das Fahrzeug ist bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug vom Fahrzeughändler oder -her- steller erworben hat. b) Es tritt innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahr- zeugs ein Totalschaden oder der Verlust des Fahrzeugs ein.