Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Inhalt dieses Abschnitts:
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx (Fahrzeugversiche- rung) - für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Neben den besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 3 des Bausteins Kaskoversiche- rung in Teil A Ihrer AKB, gelten Folgende:
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Bei Rennen gilt: Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die da- zugehörigen Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor- sport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings nach DVR Richtlinien. Auf öffentlichen Straßen, besonders gesicherten oder abgesperrten Rennstrecken besteht auch Versicherungsschutz für: • Tourenfahrten, • Sternfahrten oder • Gleichmäßigkeitsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach Ziffer 3 (5) vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 3 des Bausteins Kas- koversicherung in Teil A Ihrer AKB. Zusatzvereinbarung CCV VK Plus/10.22/PDF
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 14 4. Anrechnung ersparter Aufwendungen 14 5. Abtretungsverbot bis zur Feststellung der Ent- schädigungsleistung 14 6. Verpflichtung Dritter 15 Baustein Ausland Schadenschutz-Versicherung - für Unfälle im Ausland, bei denen der Unfallgeg- ner haftet Seite
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 1.7 Was ist unter Kaufpreis, Wiederbeschaffungs- wert, Restwert, Entwendung, Unfall, Brand und wirtschaftlicher Totalschaden zu verstehen?
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3 Hier finden Sie übergreifende Pflichten und →Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 14 4. Anrechnung ersparter Aufwendungen 15 5. Abtretungsverbot bis zur Feststellung der Ent- schädigungsleistung 15 6. Verpflichtung Dritter 15 rungsschutz 20
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Unverzüglich nach Schadeneintritt ist uns ein von Ihnen unterschriebenes Ver- zeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen vorzu- legen. Die Originalrechnungen der versicherten Gegenstände dient uns als Nach- weis. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 6 des Bausteins Kaskoversicherung Ihrer AKB ist jeder Entwendungsschaden der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig da- von, wie hoch der Schaden ist.