Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Inhalt dieses Abschnitts:
3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
3.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?
3.3 Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer Obliegenheiten?
3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
3.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?
(1) Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls
(2) Einholen unserer Weisung
(3) Aufklärungspflicht
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Inhalt dieses Abschnitts:
3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
3.2 Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer Obliegenheiten bei Gebrauch des Fahrzeugs nach Ziffer 3.1?
3.3 Welche Obliegenheiten müssen Sie im Versicherungsfall beachten?
3.4 Welche Rechtsfolgen gelten bei Verletzung Ihrer Obliegenheiten im Versicherungsfall nach Ziffer 3.3?
3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
(4) Keine Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholi- sche Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verletzung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht ge- führt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Hinweis: Auch in der Kasko-, Fahrerschutz- oder Auslandsschadenschutz- Ver- sicherung besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz (siehe hierzu jeweils Ziffer 2 Absatz 2 dieses Bausteines).
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs beachten?
(1) Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
(2) Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
(3) Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx (Fahrzeugversiche- rung) - für Schäden an Ihrem Fahrzeug
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang 5 2. Leistungsausschlüsse und Leistungseinschrän- kungen 10
3. Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten) 10
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Neben den besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 3 des Bausteins Kaskoversiche- rung in Teil A Ihrer AKB, gelten Folgende:
(1) Die Fahrzeuge werden ausschließlich privat genutzt. Ihnen steht für den täg- lichen Gebrauch ein Alltagsfahrzeug (Pkw) zur Verfügung. Dieses Fahrzeug ist auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft versichert und zugelassen.
(2) Campingfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen oder sonstige ehemals gewerbliche Fahrzeuge dürfen nicht ihrer ursprünglichen Nutzung unterlie- gen.
(3) Die Fahrzeuge werden überwiegend in: • einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel- oder Sammelgarage oder • einem Carport bzw. sonstigen Stellplatz auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt.
(4) Für diejenigen Fahrzeuge, die kein "07-er Kennzeichen" angebracht haben, gilt: • diese dürfen nicht gebraucht werden oder • außerhalb eines umfriedeten Abstellplatzes wie in Absatz 3 aufgeführt ab- gestellt werden. Das "07-er Kennzeichnen" ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug jedoch an alle uns gemeldeten Fahrzeuge gebunden. Sie haben die Auflagen und gesetzli- chen Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung des "07-er Kennzeichens" zu beachten.
(5) Bei Rennen gilt: Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei de- nen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Auf öffentlichen Straßen, besonders gesicherten oder abgesperrten Renn- strecken besteht auch Versicherungsschutz für: • Tourenfahrten, • Sternfahrten oder • Gleichmäßigkeitsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach Ziffer 5 vom Versiche- rungsschutz ausgeschlossen.
(6) Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflichten richten sich nach Teil B Ziffer 2 Ihrer AKB. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). Bei Rennen gilt: Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für die da- zugehörigen Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor- sport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings nach DVR Richtlinien. Auf öffentlichen Straßen, besonders gesicherten oder abgesperrten Rennstrecken besteht auch Versicherungsschutz für: • Tourenfahrten, • Sternfahrten oder • Gleichmäßigkeitsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind nach Ziffer 3 (5) vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 3 des Bausteins Kas- koversicherung in Teil A Ihrer AKB. Zusatzvereinbarung CCV VK Plus/10.22/PDF
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 14 4. Anrechnung ersparter Aufwendungen 14 5. Abtretungsverbot bis zur Feststellung der Ent- schädigungsleistung 14 6. Verpflichtung Dritter 15 Baustein Ausland Schadenschutz-Versicherung - für Unfälle im Ausland, bei denen der Unfallgeg- ner haftet Seite
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang.. 20
2. Leistungsausschlüsse und Leistungseinschrän- kungen 20
3. Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten) 20
4. Fälligkeit unserer Zahlung 21 5. Abtretungsverbot bis zur Feststellung der Ent- schädigungsleistung 21
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3 Hier finden Sie übergreifende Pflichten und →Obliegenheiten. Ge- regelt werden auch die Folgen von Pflicht- und Obliegenheitsver- letzungen. Welche besonderen Obliegenheiten Sie in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachten müssen, finden Sie in Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für alle Leistungsbausteine.
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 14 4. Anrechnung ersparter Aufwendungen 15 5. Abtretungsverbot bis zur Feststellung der Ent- schädigungsleistung 15 6. Verpflichtung Dritter 15 rungsschutz 20
2. Rechte der mitversicherten Personen 20
3. Bedingungsanpassung 20
4. Definition des Versicherungsjahrs 21
5. Laufzeit des Vertrags und Kündigung 21
6. Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls 21
7. Auswirkung einer Kündigung auf die einzelnen Leistungsbausteine 21 8. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 22 9. Veräußerung des Fahrzeugs und Wagniswegfall 22
Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten). 3 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx (Fahrzeugversiche- rung) - für Schäden an Ihrem Fahrzeug
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang 5 2. Leistungsausschlüsse und Leistungseinschrän- kungen 10
3. Ihre besonderen Obliegenheiten (Pflichten) 11
4. Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhö- he (Sachverständigenverfahren) 11 5. Geltung der Regelungen auch für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör 12