Leistungsbausteine werden. Für unvermeidliche Fachausdrücke finden Sie daher im Anschluss an Ihre Versicherungsbedingungen Erläuterungen. Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben (Ziffer 1 Allgemeine Rege- lungen zum Baustein, Ziffer 2 Tarifbedingungen und - wenn verein- bart - Ziffer 3 Sonderbedingungen). Sie erfahren insbesondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leis- tung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Daneben werden un- ter anderem die besonderen Verhaltensregeln beschrieben, die in Bezug auf den jeweiligen Baustein beachtet werden müssen (be- sondere Obliegenheiten). Übergreifende Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, sowie Regelungen zu den Folgen von Pflicht- und Oblie- genheitsverletzungen finden Sie in Teil B - Private Krankenversi- cherung. Fachausdrücke, die dort erläutert werden, haben wir im Text mit ei- nem "→" markiert. Beispiel: "→Schriftform"
Leistungsbausteine. Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bau- steinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbe- sondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben wer- den besondere Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bau- steine gelten, finden Sie auch in Teil B. Am Ende unserer Versicherungsbedingungen finden Sie Definitio- nen zu den wichtigsten im Text verwendeten Fachausdrücken. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit ei- nem "→" markiert. Beispiel: →Versicherungsnehmer. Seite Erläuterung von Fachausdrücken 33 Seite
Leistungsbausteine. Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen. Welche Bausteine Sie abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein ent- nehmen. Sie erfahren insbesondere, welche Leistungen wir erbringen und in wel- chen Fällen die Leistung ausnahmsweise eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besondere Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie be- achten müssen. Bausteinübergreifende Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie im Teil B. Die Autoversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags fol- gende Bausteine: Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abge- schlossen.
Leistungsbausteine. Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Kapital bei Tod. Sie finden auch ergänzende Regelungen zur Überschussbeteili- gung und Regelungen zur Abhängigkeit der Bausteine zueinander. Die Regelungen zum Grundbaustein sowie die Regelungen der Teile B und C Ihrer Versicherungsbedingungen gelten auch für den Baustein Kapital bei Tod, wenn nachfolgend nichts anderes gere- gelt ist.
Leistungsbausteine. Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesonde- re, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besonde- re Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie auch in Teil B. Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Altersvorsorge. Wenn Ihr Vertrag weitere Bausteine enthält, wird in den Regelun- gen dieser weiteren Bausteine der Baustein Altersvorsorge als Grundbaustein bezeichnet. Inhalt dieses Abschnitts: Wenn die →versicherte Person am vereinbarten Rentenbeginn lebt, zahlen wir eine der Höhe nach ab diesem Zeitpunkt garantier- te Rente, solange die versicherte Person lebt. Je nach Vereinbarung zahlen wir die Rente monatlich, vierteljähr- lich, halbjährlich oder jährlich jeweils am 1. →Bankarbeitstag nach den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Die Höhe der Rente berechnen wir zum Zeitpunkt des Rentenbe- ginns • aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital (siehe Absatz 3) und • mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundla- gen (siehe Ziffer 1.4 Absatz 3). Maßgebende Rechnungsgrund- lagen sind der Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die wir in der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbe- ginns für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversiche- rungen mit sofort beginnender Rentenzahlung bei uns verwen- den, sowie die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge nach Zif- fer 6.1 Absatz 2 b). Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben, berech- nen wir die Höhe der lebenslangen Rente aus dem Baustein Al- tersvorsorge sowie die Höhe der Hinterbliebenenrente und gege- benenfalls der Waisenrente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nach Satz 1. Dabei berücksichtigen wir bei den maßgebenden Rechnungsgrundlagen nach Satz 1 auch die →Kosten des Bau- steins Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls des Bausteins Waisenrente ab Beginn der Rentenzahlung (siehe dazu die Rege- lungen des Bausteins Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls des Bausteins Waisenrente im Abschnitt "Ergänzende Regelungen zu den Kosten Ihres Vertrags" Unterabschnitt "Übrige Kosten"). Das mit Ihnen vereinbarte Verhältnis der Hinterbliebenenrente und gegebenenfalls der Waisenrente zur lebenslangen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ändert sich nicht. ...
Leistungsbausteine. Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod oder bei der letzten Leistungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren. Bei Leistungserhöhungen legen wir bei der Berechnung der hinzu- kommenden Leistungen höchstens die Prozentsätze der Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde, die wir bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben. Außer bei Leistungserhöhungen gilt diese Regelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser Versicherungsbedingun- gen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird in Abhängigkeit von der Zu- ordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (laufende Überschussanteile) beteiligt. Der laufende Überschussanteil besteht aus einem Zinsüber- schussanteil. Die Höhe des Zinsüberschussanteils ergibt sich aus der Überschussdeklaration und kann auch null sein. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Wir teilen den Zinsüberschussanteil jährlich jeweils zu Beginn ei- nes Versicherungsjahres und erstmals zu Beginn des zweiten Ver- sicherungsjahres zu. Die Bezugsgrößen sind vor allem abhängig • vom Alter der versicherten Person, • von der vereinbarten Versicherungsdauer, • von der abgelaufenen Versicherungsdauer und • von der Höhe des vereinbarten Garantiekapitals. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen er- mittelt. Wir verwenden die jährlichen Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins im Abschnitt "Leis- tung aus der Überschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteili- gen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehen. Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird nicht gesondert an den Überschüssen beteiligt.
Leistungsbausteine. Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Bausteine: • Kfz-Haftpflichtversicherung • Kaskoversicherung • Autoschutzbrief • Kfz-Unfallversicherung Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
Leistungsbausteine. Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbe- sondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden be- sondere Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie auch in Teil B. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx - Zukunftsrente Klassik E70 Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Altersvorsorge. Wenn Ihr Vertrag weitere Bausteine enthält, wird in den Regelun- gen dieser weiteren Bausteine der Baustein Altersvorsorge als Grundbaustein bezeichnet.
Leistungsbausteine. Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung - für Schä- den, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufü- gen Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bau- steinen. Sie erfahren insbesondere, welche Leistungen wir erbrin- gen und in welchen Fällen die Leistung ausnahmsweise einge- schränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besondere Pflichten und →Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten, die für alle Bausteine gelten, finden Sie im Teil B.
Leistungsbausteine. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod oder bei der letzten Leis- tungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren. Bei Leistungserhöhungen legen wir bei der Berechnung der hinzu- kommenden Leistungen höchstens die Prozentsätze der Kosten des Bausteins Kapital bei Tod zugrunde, die wir bei Vertrags- schluss zugrunde gelegt haben. Außer bei Leistungserhöhungen gilt diese Regelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser Versicherungsbedingun- gen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Inhalt dieses Abschnitts: