Digital Seal® Musterklauseln

Digital Seal®. FRAMA und der LIZENZGEBER übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Digital Seal® Markierung in allen E-Mail-Systemen aller Empfänger gültig bleiben und dass die mit einer „Digital Seal“ gesendeten Nachrichten so weitergeleitet werden. FRAMA und der LIZENZGEBER geben keine Zusicherung dafür ab, dass bei einer Registered Email® Nachricht mit einer Digital Seal Markierung der Digital Seal weiterhin gültig bleibt, nachdem die Nachricht ihren ersten Bestimmungsort erreicht hat. FRAMA und der LIZENZGEBER geben keine Zusicherung dafür ab, dass der SERVICE alle durch den Nutzer für ein digitales Siegel bezeichneten E-Mails mit einer Digital Seal Markierung versehen kann. Ferner beanspruchen FRAMA und der LIZENZGEBER nicht, dass mit der Digital Seal Technik die Identität des Absenders der Nachricht mit Digital Seal nachgewiesen werden kann. GEBER und alle e-communications: RMail Partner lehnen dementsprechend jegliche Haftung ab, die sich aus sol- chen Ereignissen ergibt oder damit in Verbindung steht. Die Dienstleistung wird „im Ist-Zustand“ und „mit allen Fehlern“ erbracht; FRAMA, der LIZENZGEBER und e-communications: RMail Partner geben betreffend die Markt- gängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder Anspruch der sich aus dem Verlauf des Handels, der Nutzung oder der Handelspraxis ergeben keine zusätzlichen Garantien oder Zusicherungen ab, weder explizit noch implizit. FRAMA, der LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner liefern die Software „im Ist-Zustand mit allen Fehlern und lehnen hiermit jegliche Garantien und Bedingungen ab, seien sie ausdrücklich, implizit oder gesetzlich festgelegt, einschliesslich und ohne Einschränkung der impliziten Garantien oder Bedingungen. FRAMA, der LIZENZGEBER und alle e-communications: RMail Partner lehnen jegliche Haftung oder Verantwortlich- keit bezüglich der Marktfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Virenfreiheit und für Fahrlässigkeit oder mangelnde fachmännischen Handhabung ab; dasselbe gilt für den Anspruch auf ungestörten Gebrauch oder Nichtverletzung von Rechten. Das gesamte aus der Benutzung oder der Leistung der Software entstehende Risiko liegt bei Ihnen.
Digital Seal®. FRAMA und der LIZENZGEBER übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Digital Seal® Markierung in allen E-Mail- Systemen aller Empfänger gültig bleiben und dass die mit einer „Digital Seal“ gesendeten Nachrichten so weitergeleitet werden. FRAMA und der LIZENZGEBER geben keine Zusicherung dafür ab, dass bei einer Registered Email® Nachricht mit einer Digital Seal Markierung der Digital Seal weiterhin gültig bleibt, nachdem die Nachricht ihren ersten Bestimmungsort erreicht hat. FRAMA und der LIZENZGEBER geben keine Zusicherung dafür ab, dass der SERVICE alle durch den Nutzer für ein digitales Siegel bezeichneten E-Mails mit einer Digital Seal Markierung versehen kann. Ferner beanspruchen FRAMA und der LIZENZGEBER nicht, dass mit der Digital Seal Technik die Identität des Absenders der Nachricht mit Digital Seal nachgewiesen werden kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.