Brand Musterklauseln
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- zubreiten vermag. Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Brand. 2.2.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
2.2.2 Versichert sind auch Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Brand. Blitzschlag
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und sonstigen ähn- lichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt werden auch dann ersetzt, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausgebrochen ist. Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entste- hen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbei- tung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind ver- sichert; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Brand. Ein offenes Feuer außerhalb eines Ofens, das sich von selbst ausbreiten kann. Das Feuer muss durch eine Verbrennung mit Flammen entstanden sein. Verschmoren, Schmelzen, Verkohlen, Gären und Versengen zählen nicht als Brand.
Brand. CIF4ALL VHB 2021_06.2021/01 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs- gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung, das sich unkontrolliert ausbreitet. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Nicht versichert sind Schäden durch Implosion.
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Mitversichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutz-feuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Schmoren oder Verkohlen an dem versicherten Inhalt. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 25 Prozent bei Schäden durch Schmoren oder Verkohlen.
Brand. Brand ist ein Verbrennungsvorgang durch Feuer.