Brand Musterklauseln

Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd ent- standen ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft aus- zubreiten vermag. Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (Nutzwärmeschäden), sind versichert. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Brand. 2.2.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. 2.2.2 Versichert sind auch Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Brand. CIF4ALL VHB 2021_06.2021/01 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungs- gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Brand. Ein offenes Feuer außerhalb eines Ofens, das sich von selbst ausbreiten kann. Das Feuer muss durch eine Verbrennung mit Flammen entstanden sein. Verschmoren, Schmelzen, Verkohlen, Gären und Versengen zählen nicht als Brand.
Brand. Brand ist ein Feuer mit folgenden Eigenschaften: Es ist ohne einen be- stimmungsgemäßen Herd entstanden, oder es hat ihn verlassen. Zudem kann es sich aus eigener Kraft ausbreiten. Eine versicherte Sache ist einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbei- tung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt und gerät dadurch in Brand? Beispiel: Im Kamin entzünden sich Rußablagerungen und der Kamin wird beschädigt. Dann spricht man von einem Nutzwärmeschaden, den wir als Brandschaden behandeln. Das Gleiche gilt für versicherte Sachen, in de- nen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weiter- geleitet wird.
Brand. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Mitversichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutz-feuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Schmoren oder Verkohlen an dem versicherten Inhalt. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 25 Prozent bei Schäden durch Schmoren oder Verkohlen.
Brand. Brand ist ein Verbrennungsvorgang durch Feuer.
Brand. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung, das sich unkontrolliert ausbreitet. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Nicht versichert sind Schäden durch Implosion.